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Zollvorschriften

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Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000,- Euro oder mehr, die in die Europäische Union (EU) einreisen oder aus der Europäischen Union ausreisen

Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß dem neuen § 12 a Absatz 1 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird.

Bislang waren Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel gemäß dem alten Wortlaut des § 12 a ZollVG nur auf Verlangen des Zollbediensteten ab einer Summe von 15.000 Euro (oder Gegenwert in anderer Währung) anzuzeigen.

Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen.

Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.

Mit der obligatorischen Anmeldepflicht an den Außengrenzen der EU ist ein Instrument geschaffen worden, mit dem die Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen wirksamer bekämpft werden soll.

Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung und deren Überwachung durch die Zollverwaltung bedeutet keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel dürfen auch in Zukunft in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung unter

http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

eingestellt worden.

Für weitergehende Fragen können sich Reisende wenden an das

Informations- und Wissensmanagement Zoll

Postfach 100761
01077 Dresden
Tel.: 0351 44834-510
Mail: info.privat@zoll.de
Fax: 0351 44834-590

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