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Informationen zur Europawahl 2024 am 9. Juni 2024

Eine Hand wirft einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

15.02.2024 - Artikel

Merkblatt zur Versendung von Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 09. Juni 2024

Generelle Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024, wie etwa Ihrer Wahlberechtigung, der Beantragung von Briefwahlunterlagen und des für Sie zuständigen Wahlamtes erhalten Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html).

Bitte beachten Sie , dass -sollte kein Inlandswohnsitz mehr vorhanden sein- Sie sich vorab in das Wählerverzeichnis des letzten deutschen Wohnsitzes eintragen lassen müssen. Sonst ist ein Versand der Briefwahlunterlagen und die Teilnahme an der Wahl nicht möglich.

Die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Quito ermöglicht die Hin- und Rücksendung der Wahlbriefe (= nicht die Anträge auf Eintragung ins Wahlregister) unter Nutzung des amtlichen Kurierwegs. Dabei ist zu beachten, dass das Auswärtige Amt bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs nicht für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen haftet. Eine Nachverfolgung ist zudem nicht möglich!

Sendung der Briefwahlunterlagen an die deutsche Botschaft in Quito

Die Wahlämter können, neben der Übersendung auf dem Luftpostweg an Ihre Adresse, die Wahlunterlagen auch über den Kurierweg an die deutsche Botschaft in Quito versenden. Folgendes ist zu beachten:

  • Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und mit dem Namen des Wahlberechtigten versehen ist.
  • Dieser Umschlag muss in einem weiteren, für den Versand innerhalb Deutschlands frankierten Briefumschlag an folgende Adresse geschickt werden:

Auswärtiges Amt,
für Botschaft Quito
Kurstraße 36
10117 Berlin

  • Diese Sendungen werden auf dem regulären amtlichen Kurierweg (keine Sondersendung) an die jeweilige Auslandsvertretung geschickt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der herkömmliche Postweg.
  • Haben Sie mit ihrem Wahlamt die Übersendung der Briefwahlunterlagen auf dem Kurierweg vereinbart, sollten Sie uns unter folgender E-Mail: info@quito.auswaertiges-amt.de vorab informieren.
  • Die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Quito legt die Sendungen zur persönlichen Abholung durch die Wahlberechtigten bereit. Eine Weiterbeförderung innerhalb Ecuadors erfolgt nicht!
  • Da eine Vorsprache nur mit Termin möglich ist, muss für die Abholung der Wahlunterlagen ein Termin vereinbart werden (Kategorie: Wahlunterlagen). Sobald eine Sendung eingeht und die Kontaktdaten bei der Botschaft hinterlegt wurden, wird die Botschaft Sie informieren und zur Abholung auffordern. Die Wahlunterlagen können direkt vor Ort ausgefüllt und zur Rücksendung abgegeben werden.

Versendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen über die deutsche Botschaft in Quito

Die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Quito ermöglicht auch die Übersendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen unter Nutzung des Kurierwegs. Dabei ist zu beachten, dass die Wahlunterlagen bei der deutschen Botschaft in Quito spätestens bis Freitag, den 10.05.2024 abzugeben sind. Wir empfehlen dringendst eine persönliche Abgabe in der Botschaft. Bei per Post an die Botschaft gesendeten Wahlunterlagen, kann nicht gewährleistet werden, dass diese rechtzeitig eintreffen, da die Postlaufzeiten stark schwanken.

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