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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeine Hinweise
Für die Beantragung von Führungszeugnissen muss ein Termin ausgemacht werden (Terminsystem).
Für den Antrag wird eine Gebühr erhoben und Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Gebührenliste
Bitte beachten Sie, dass ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei ecuadorianischen Behörden eine Apostille tragen muss. Diese Apostille wird vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ausgestellt. Falls Sie eine Apostille benötigen, achten Sie bitte auf Folgendes:
- Bitte beantragen Sie zuerst eine Apostille über das Online Formular auf der Seite des BfAA https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/apostillenundbeglaubigungen/apostille-2566120
- Füllen Sie zuerst das online Beantragungsformular aus. Sie erhalten dieses anschließend per E-Mail zugestellt (bitte prüfen Sie Ihren Spam-Ordner)
Erst dann können Sie über die Botschaft Quito einen Antrag auf ein Führungszeugnis stellen.
Das Bundesamt für Justiz muss außerdem eine Überbeglaubigung auf dem Führungszeugnis vornehmen. Die Gebühr dafür muss zusammen mit der Bezahlung des Führungszeugnisses per Überweisung direkt an das Bundesamt für Justiz entrichtet werden.
Weiterführende Informationen zur Beantragung von deutschen Führungszeugnissen aus dem Ausland oder über das Online-Portal mit einem deutschen Personalausweis mit Online-Funktion finden Sie hier: