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Erklärung zur Namensführung über die Botschaft Quito

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Vorgehen bei der Bearbeitung von Vorgängen im Bereich Staatsangehörigkeits- und Familienrecht

1. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag per Mail. Als Betreff verwenden Sie bitte die Art Ihres Antrags (zB. „Nachbeurkundung Geburt“ oder „Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis“) sowie den vollständigen Namen des Antragstellers.

2. Ein Botschaftsmitarbeiter wird Sie per Mail kontaktieren und um Übersendung von Unterlagen im pdf-Format bitten.

3. Wenn alle für den Antrag notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft wurden wird der Botschaftsmitarbeiter mit Ihnen per Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren, um den eigentlichen Antrag zu stellen. Bei dieser Gelegenheit reichen Sie dann auch die Originale und Kopien der Unterlagen in der Botschaft ein. Die Höhe der anfallenden Gebühren werden Ihnen im Vorfeld mitgeteilt und müssen bei diesem Termin bezahlt werden Eine Zahlung ist entweder per Kreditkarte (Achtung: Nur Kreditkarte, Zahlung per Debit-Karte ist nicht möglich) oder mit passendem Bargeld möglich.

Bitte beachten nur noch reine Beratungstermine über das Terminsystem selbst gebucht werden können – und bei diesen Terminen eine Antragsannahme generell nicht möglich ist. Es muss die oben beschriebene Vorgehensweise eingehalten werden vor Beantragung.

Erklärung zur Namensführung

Falls Sie bereits eine Namenserklärung für eines Ihrer Kinder in Deutschland abgeben haben, so müssen Sie nur die Dokumente mitbringen, die Sie noch nicht vorgelegt haben bzw. die sich geändert haben. Bitte beachten Sie, dass je nach Fallgestaltung eventuell zusätzliche Dokumente verlangt werden können.

Diese Anträge können an der Deutschen Botschaft Quito oder bei einem unserer Honorarkonsuln in Guayaquil und Cuenca eingereicht werden.

Bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen im Original mit ZWEI Kopien mit:

  • Vollständig in deutscher Sprache ausgefülltes Antragsformular. Bitte füllen Sie die Formulare in Kleinbuchstaben aus und achten Sie auf einheitliche Schreibweise der Namen sowie der Setzung der Akzentzeichen.
  • Geburtsurkunde des Kindes. Waren die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, muss der ecuadorianischen Geburtsurkunde des Kindes zu entnehmen sein, dass beide Eltern die Geburt gemeinsam beim Standesamt angezeigt haben (Unterschrift beider Eltern auf der „copia íntegra“ der Geburtsurkunde). Bei einer Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit muss außerdem eine beurkundete Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden. Dazu muss per Email ein Termin bei der Botschaft beantragt werden
  • Geburtsurkunden der Eltern.
  • Staatsangehörigkeitsnachweise bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt (z.B. Staatsangehörigkeitsausweise oder der Reisepass des deutschen Elternteils, der zum Zeitpunkt der Geburt gültig war).
  • Reisepässe beider Eltern und der Kinder über 14 Jahren (eventuell auch „cédula“).
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern (oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch).
  • Bei Auflösung von Vorehen der Eltern müssen je nach Konstellation die folgenden Dokumente vorglegt werden:
    • deutsches Scheidungsurteil
    • ecuadorianisches Scheidungsurteil und ecuadorianische Heiratsurkunde mit Randvermerk (bei ecuadorianischen Staatsangehörigen)
    • Anerkennung der Scheidung durch ein deutsches Gericht (bei deutschen Staatsangehörigen und deutsch/ecuadorianischen (Doppelstaatlern)
    • Sterbeurkunde

Es fallen in der Botschaft folgende Gebühren an, die zum jeweiligen Wechselkurs in Dollar gezahlt werden:

  • Beglaubigung der Unterschriften für eine Namenserklärung sowie die allgemeinen Gebühren für Kopiebeglaubigungen an: Gebührenliste

Gebühren des Standesamtes:

Das für die Erklärung zur Namensführung zuständige Standesamt erhebt für den Antrag generell keine Gebühren. Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung kostet € 10,-.

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