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Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen

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Die Personalausweisgebühren sind bei Antragstellung entweder bar in US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs oder mit Master-/VisaCard zu zahlen.

Bei Antragstellung bei einem Honorarkonsul muss immer in bar bezahlt werden.


Gebührenübersicht Personalausweis
Gebühr in EUR
Antragstellende Person ab 24 Jahren
37,00 (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis
10 (höchstens 3 Monate gültig)
Bei Ausstellung an einer diplomatischen Vertretung im Ausland:
Auslandszuschlag
30
Bei Ausstellung außerhalb des zuständigen Amtsbezirks des Wohnorts
30
Weitere Gebührenregelungen:

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres
gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
6
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
6
Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6
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