Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen
Die Personalausweisgebühren sind bei Antragstellung entweder bar in US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs oder mit Master-/VisaCard zu zahlen.
Bei Antragstellung bei einem Honorarkonsul muss immer in bar bezahlt werden.
Gebührenübersicht Personalausweis | Gebühr in EUR |
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Personalausweis | 10 (höchstens 3 Monate gültig) |
Bei Ausstellung an einer diplomatischen Vertretung im Ausland: | |
Auslandszuschlag | 30 |
Bei Ausstellung außerhalb des zuständigen Amtsbezirks des Wohnorts | 30 |
Weitere Gebührenregelungen: | |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6 |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6 |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6 |