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Reise- und Sicherheitshinweise
Airbus A330-200F, © dpa/pa
Reise- und Sicherheitshinweise
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
Reise- und Sicherheitshinweise zu Ecuador des Auswärtigen Amtes
Hilfe in Notfällen
Sollte Ihnen dennoch etwas passieren - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Informationen zu Notfallhilfe des Auswärtigen Amtes
Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Bereitschaftsdienst der Botschaft und Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts
Außerhalb der regulären Dienstzeiten (Mo.-Do. 07.30-16.30 Uhr, Fr. 07.30-13.00 Uhr) hat die Botschaft für persönliche Notfälle oder in einer Krisensituation einen Bereitschaftsdienst eingerichtet der unter der Nummer + 593 9 99497967 zu erreichen ist. Sollte die Botschaft über den vorrangig telefonisch zu kontaktierenden Bereitschaftsdienst nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amtes in Berlin.
! Hinweis für Hörgeschädigte: Der Bereitschaftsdienst der Botschaft ist auch per SMS erreichbar.
Bereitschaftsdienst der Botschaft und Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts
Wichtige Hinweise zu Ein- und Ausreise nach/aus Ecuador:
Wichtiger Hinweis für allein reisende Kinder!
Kinder, die (auch) ecuadorianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-ecuadorianische Doppelstaaterinnen oder Doppelstaater) oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador genießen, bedürfen einer gerichtlichen, notariellen oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigten Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen.
Nähere Informationen (auf Spanisch) finden Sie auf der Website der Migrationsbehörden: Migración
Wichtiger Hinweis zur Einreise nach Ecuador!
Aufgrund vermehrter Vorkommnisse weist die Botschaft alle Touristen die ÜBER LAND nach Ecuador ein- oder ausreisen darauf hin, dass die EIN- UND AUSREISESTEMPEL der beiden Grenzländer UNBEDINGT in den Pass gestempelt werden müssen.
Bei Reisen mit dem Bus, muss der Busfahrer oder die Busfahrerin darauf hingewiesen werden, dass er oder sie an der Grenze anhält.
Bei Reisen mit einem Privat-PKW muss selbständig an den Büros der Einwanderungsbehörden des jeweiligen Grenzlandes vorgesprochen werden.
! Auch bei erfolgter Eingabe ins System, muss auf den Stempel im Pass bestanden werden. Hat man keine Stempel erhalten, sollte man direkt zurück an die Grenze reisen, um dort vor Ort zu versuchen dieses Problem schnellstmöglich zu lösen. Andernfalls droht Gefahr von Verhaftung und Abschiebung nach Deutschland.