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Vorgehen bei der Bearbeitung von Vorgängen im Bereich Staatsangehörigkeits- und Familienrecht

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1. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag per Mail. Als Betreff verwenden Sie bitte die Art Ihres Antrags (zB. „Nachbeurkundung Geburt“ oder „Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis“) sowie den vollständigen Namen des Antragstellers.

2. Ein Botschaftsmitarbeiter wird Sie per Mail kontaktieren und um Übersendung von Unterlagen im pdf-Format bitten.

3. Wenn alle für den Antrag notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft wurden wird der Botschaftsmitarbeiter mit Ihnen per Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren, um den eigentlichen Antrag zu stellen. Bei dieser Gelegenheit reichen Sie dann auch die Originale und Kopien der Unterlagen in der Botschaft ein. Die Höhe der anfallenden Gebühren werden Ihnen im Vorfeld mitgeteilt und müssen bei diesem Termin bezahlt werden Eine Zahlung ist entweder per Kreditkarte (Achtung: Nur Kreditkarte, Zahlung per Debit-Karte ist nicht möglich) oder mit passendem Bargeld möglich.

Bitte beachten nur noch reine Beratungstermine über das Terminsystem selbst gebucht werden können – und bei diesen Terminen eine Antragsannahme generell nicht möglich ist. Es muss die oben beschriebene Vorgehensweise eingehalten werden vor Beantragung.

Weitere Informationen zu den spezifischen Anträgen (deutsche Staatsangehörigkeit, Familienangelegenheiten, Ehe, Geburt, Scheidung, Sterbefall, usw.) finden Sie hier.

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