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Informationen zur Beurkundung einer Auslands-Eheschließung im Eheregister

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Beurkundung einer Auslands-Eheschließung im Eheregister

Die im Folgenden genannten Informationen entsprechen den erfahrungsgemäß angeforderten Dokumenten und Voraussetzungen für die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe in das Eheregister des zuständigen Standesamtes in Deutschland. Normalerweise ist das Standesamt zuständig, in dessen Amtsbezirk einer der Eheleute zuletzt gemeldet war oder immer noch gemeldet ist. Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt Berlin I zuständig. Die Dokumente können über die Botschaft durch beide Eheleute persönlich eingereicht werden zur Weiterleitung an das deutsche Standesamt. Es ist ebenfalls möglich, den Antrag direkt beim zuständigen Standesamt einzureichen. Eine Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bei Ihrem deutschen Standesamt ist nicht zwingend, gleichwohl sinnvoll, insbesondere wenn eine Übersiedlung nach Deutschland oder in die EU (Europäische Union) geplant ist. Jede deutsche Behörde oder andere EU-Botschaften können die Vorlage einer deutschen Heiratsurkunde verlangen. Zudem fallen dann keine weiteren Kosten für etwaige Übersetzungen und Apostillen ecuadorianischer Urkunden an.

Vorgehen bei der Bearbeitung von Vorgängen im Bereich Staatsangehörigkeits- und Familienrecht

1. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag per Mail. Als Betreff verwenden Sie bitte die Art Ihres Antrags (zB. „Nachbeurkundung Geburt“ oder „Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis“) sowie den vollständigen Namen des Antragstellers.

2. Ein Botschaftsmitarbeiter wird Sie per Mail kontaktieren und um Übersendung von Unterlagen im pdf-Format bitten.

3. Wenn alle für den Antrag notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft wurden wird der Botschaftsmitarbeiter mit Ihnen per Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren, um den eigentlichen Antrag zu stellen. Bei dieser Gelegenheit reichen Sie dann auch die Originale und Kopien der Unterlagen in der Botschaft ein. Die Höhe der anfallenden Gebühren werden Ihnen im Vorfeld mitgeteilt und müssen bei diesem Termin bezahlt werden Eine Zahlung ist entweder per Kreditkarte (Achtung: Nur Kreditkarte, Zahlung per Debit-Karte ist nicht möglich) oder mit passendem Bargeld möglich.

Bitte beachten Sie, dass nur noch reine Beratungstermine über das Terminsystem selbst gebucht werden können – und bei diesen Terminen eine Antragsannahme generell nicht möglich ist. Es muss die oben beschriebene Vorgehensweise eingehalten werden vor Beantragung.

Benötigte Dokumente

Für die Eintragung der Eheschließung in das Eheregister des zuständigen Standesamtes in Deutschland werden in der Regel neben dem

folgende Dokumente – jeweils im Original und in zweifacher Kopie – benötigt:

  • Heiratsurkunde („copia intégra“) des Ortes der Eheschließung mit Apostille und Übersetzung
  • Geburtsurkunden der Eheleute ggf. mit Apostille und Übersetzung
  • Gültiger Reisepass, beglaubigte Passkopie oder ecuadorianische cédula;
  • Gegebenenfalls Nachweise zu ALLEN früheren Eheschließungen: Heiratsurkunde mit Randvermerk und Scheidungsurteil bzw. Auflösungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls Nachweis zur Namensführung in allen Vorehen, jeweils ggf. mit Apostille und Übersetzung
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über die aktuelle Namensführung, sofern einer der Eheleute eine Änderung der Namensführung vorgenommen hat
  • Gegebenenfalls An- bzw. Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes in Deutschland

Eine Apostille ist nur notwendig, soweit es sich nicht um deutsche Urkunden handelt. Alle Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin in Deutschland gefertigt werden. Auch möglich ist die Übersetzung durch einen Übersetzer oder eine Übersetzerin der Übersetzerliste der Botschaft (Übersetzerliste). Benötigte Dokumente: Ausgangsdokument und Übersetzung im Original).

Gebühren und weiteres Verfahren

Das zuständige Standesamt wird Sie dann per E-Mail über die Erhebung von Gebühren für die Eintragung in das Eheregister (125 Euro bis 175 Euro, Info nach Standesamt I Berlin, abweichende Gebühren bei anderen Standesämtern) und die entsprechenden Zahlungsdaten informieren.

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt ein halbes Jahr, hängt jedoch von jedem Einzelfall und dem jeweiligen Standesamt ab.

Die Gebühren, die an der Botschaft Quito anfallen, entnehmen Sie bitte unserer Gebührenliste.

Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

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