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Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Artikel

Informationen für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Dieser Artikel informiert Sie über die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Änderungen der Voraussetzungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

1. Benutzung ecuadorianischer Fahrerlaubnisse bei vorübergehenden Aufenthalten

1.1 Wenn Sie einen gültigen

  • nationalen Führerschein oder
  • internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08. November 1968 1 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949

besitzen, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für die der Führerschein ausgestellt ist.

1Ecuador hat das Übereinkommen nicht ratifiziert, stellt jedoch auch Internationale Führerscheine aus. Mehr hierzu unter: https://www.ant.gob.ec/?page_id=4158 oder



Bitte beachten Sie, dass der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein gültig ist. Dieser internationale Führerschein reicht allein nicht aus.

Sofern kein internationaler Führerschein ausgestellt wurde, ist eine Übersetzung des Führerscheins erforderlich bei

  • nationalen Führerscheinen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind oder
  • bei nationalen Führerscheinen, die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen.

Die deutschsprachigen Übersetzungen dürfen folgende Stellen fertigen:

  • deutsche Automobilclubs,
  • gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer,
  • Kapitäne deutscher Seeschiffe,
  • international anerkannte Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins,
  • amtliche Stellen Ecuadors.

Solange Sie noch keinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründet haben, können Sie mit Ihrem gültigen ecuadorianischen Führerschein unbefristet Kraftfahrzeuge führen. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis sind auch in der Bundesrepublik zu beachten. Beachten Sie, dass Ihre Pkw-Fahrerlaubnis hier insbesondere dann nicht gilt, wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die betreffende Klasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben.

Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate. Danach wird Ihr Führerschein nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden. Ihren ordentlichen Wohnsitz hat eine Person - vereinfacht gesagt - dort, wo sie während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnt.


1.2 Fehlen der Fahrberechtigung mit einem ecuadorianischen Führerschein

Ihr Führerschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der
Bundesrepublik Deutschland,

  • wenn es sich um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führer-schein handelt,
  • wenn Sie das für die betreffende Klasse in der Bundesrepublik Deutschland orgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben,
  • wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ecuadorianischen Erlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,
  • wenn Ihnen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, Ihnen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben,
  • wenn Ihnen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder
  • solange Sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder wenn der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

Achtung, wird ein Kraftfahrzeug geführt, wenn eine Fahrerlaubnis nicht oder nicht mehr besteht, so ist dies verboten und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.


2. Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ecuadorianischen Fahrerlaubnis

Begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, benötigen Sie spätestens nach Ablauf von sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis, es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde hat die Frist ausnahmsweise verlängert (siehe 1.1).

Der deutsche Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer, Busfahrer).

Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben:

  • in einem Staat, der in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung genannt ist oder
  • in einem Staat, der nicht in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung genannt ist. Ecuador ist nicht in der Anlage (Stand: August 2017) aufgenommen. Für Ecuador wird bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nicht auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichtet.

Der ecuadorianische Führerschein berechtigt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes nur sechs Monate zum Führen, kann jedoch auch danach noch unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche Fahrerlaubnis „umgetauscht“ werden.

Welche Fahrerlaubnisse im Einzelnen erteilt werden können und unter welchen Voraussetzungen diese erteilt werden, sollten Sie mit Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde klären. Bei einer praktischen Prüfung müssen Sie von einem Fahrlehrer begleitet werden.

Eine ärztliche Untersuchung, einschließlich des Sehvermögens, ist erforderlich bei einem Antrag auf Erteilung:

  • der Klassen C1 und C1E (Lkw), wenn Sie 50 Jahre alt sind oder älter,
  • bei einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE (Lkw), D, DE, D1 und D1E (Bus), wenn Sie Ihre ecuadorianische Fahrerlaubnis länger als fünf Jahre besitzen.

Busfahrer ab 50 Jahre müssen darüber hinaus durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle nachweisen, dass sie über ausreichende Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrations-leistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit verfügen.

Dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein amtlicher Ausweis des Antragstellers (Personalausweis oder Reisepass),
  • die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes,
  • ein Lichtbild aus neuerer Zeit, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht,
  • bei einem Antrag auf Erteilung der Klassen C1, C, C1E, CE (Lkw), D1, D, D1E, DE (Bus) die Zeugnisse bzw. Gutachten über die ärztlichen Untersuchungen, über die Untersuchung des Sehvermögens und die besondere Untersuchung bei Busfahrern,
  • das Original des ecuadorianischen Führerscheins (der internationale Führerschein reicht nicht aus) mit einer Übersetzung in deutscher Sprache, es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde verzichtet ausnahmsweise auf die Übersetzung,
  • eine Erklärung, dass die ecuadorianische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall die Beibringung eines Führungszeugnisses verlangen. Falls Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1E, D oder DE erforderlich ist, sind die
Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zu beachten. Für nähere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde. Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird der ecuadorianische Führerschein einbehalten und an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates zurückgesandt oder von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen.

Nicht möglich ist der Umtausch einer ausländischen Erlaubnis für Taxen, Miet- und Krankenkraftwagen und ähnlicher Erlaubnisse.

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