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Informationen zur Beantragung eines Reisepasses

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Passantrag

Alle Angaben dieses Artikels beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Änderungen der Voraussetzungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Deutsche Staatsangehörige können auf schriftlichen Antrag einen Pass erhalten. Vorrangig wird der biometrische Pass (ePass) ausgestellt. In dringenden Fällen kommen vorläufiger Pass (Gültigkeit 1 Jahr) und Reiseausweis als Passersatz in Frage (sehen Sie auch unter Passverlust). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines ePasses dauert ca. 8 -10 Wochen, für einen Expresspass ca. 4-6 Wochen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes dauert zwischen ein und fünf Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine unverbindliche Zeitangabe handelt und nicht um eine garantierte Maximaldauer. Seit 1.1.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter benutzt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass bei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen für die Einreise in die USA ein Visum verlangt wird.

Hinweis: Am Haupteingang der Botschaft werden sämtliche Personen, die das Gebäude betreten möchten, dazu aufgefordert, ein Ausweispapier zu hinterlegen. Bitte prüfen Sie vorab, welche Ausweispapiere Sie für Ihre Angelegenheiten in der Botschaft benötigen, damit gegebenenfalls ein anderer Identitätsnachweis im Eingangsbereich verbleiben kann.

Sie benötigen einen Termin zur Passbeantragung. Diesen können Sie hier buchen. Eine
Terminvergabe über Telefon oder Email ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, einen Termin pro Antragsteller zu buchen, d.h. auch Minderjährige benötigen einen eigenen Termin.

Der Antragsteller muss zur Passbeantragung persönlich vorsprechen. Bei minderjährigen Antragstellern müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigen und der Antragsteller vorsprechen.

Sollten Sie schon einen Reisepass bei der Botschaft Quito beantragt haben, liegen der Botschaft in der Regel alle wichtigen Dokumente vor. Die Passakte müsste in diesen Fällen nur aktualisiert werden (z.B. neue cédula, aktueller Reisepass, bei Heirat die entsprechende Heiratsurkunde, etc. in Original und Kopie).

Sollten Sie zum ersten Mal einen Reisepass bei der Botschaft Quito beantragen, sind folgende Dokumente im Original und einer einfachen Kopie vorzulegen, wobei
die Originale nach Überprüfung zurückgegeben werden:


Checkliste für den Passantrag

Die Botschaft hat folgenden Fotogeschäften eine spanischsprachige Version der Überprüfungsschablone zur Verfügung gestellt. Zusätzlich finden Sie hier ein Info-Blatt auf Spanisch:

  • Digital Photo Express im Quicentro Norte, 3. Stock, zu Av. Naciones Unidas gelegen (in Fußnähe zur Botschaft), Tel.: 2924-198, Quito
  • Digital Photo Express im Centro Comercial Scala Shopping, Erdgeschoss,Geschäft 108, Av. Interoceánica km 12.5 y Pasaje El Valle, Tel.: 02-3948620, Cumbayá
  • Tommy Color, Tel.: 04-2 385 859 (Öffnungszeiten Mo-Fr: 08:30-20:00, Sa: 09:00-18:00 Av. Las Lomas 439 A y calle Sexta, Guayaquil

  • Geburtsurkunde* und ggf. Nachweis bei evtl. Namensänderung
  • ggfs. Heiratsurkunde
  • aktueller Reisepass
  • Cédula
  • bei Antragstellern, ohne ecuadorianische Staatsangehörigkeit: Nachweis der Aufenthaltsberechtigung für Ecuador (aktuelles Visum)
  • bei Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten: Nachweis (zB Reisepass, Identitätskarte)
  • wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland hatten: Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort bzw falls Sie noch dort wohnen: Meldebescheinigung
  • bei minderjährigen Antragstellern: aktuelle Reisepässe der Sorgeberechtigten, ggf. Heiratsurkunde der Eltern, ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Sorgerechtsbeschluß, ggf. Sterbeurkunde bei verstorbenem Elternteil)
  • Nachweis über Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. alter deutscher Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, deutscher Reisepass eines Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers)
  • Kopie aller vorgenannten Dokumente

* Sofern der Antragsteller noch keinen Namen für den deutschen Rechtsbereich führt, ist eine Namenserklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt abzugeben. Dies kann über die Botschaft Quito erfolgen. Sehen Sie hierzu Nachbeurkundung der Geburt.


Gebühren der Botschaft

Bitte beachten: Die Gebühren werden bei Antragstellung zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft in US-Dollar bar (nur bis zu 20 US-Dollarscheine) oder per Kreditkarte Visa/Master erhoben.

Wohnsitz in EcuadorWohnsitz in anderem Land
ePass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeitsdauer des Passes 6 Jahre)68,50 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs
106 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs
ePass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeitsdauer des Passes 10 Jahre)101 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs
171 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs
Vorläufiger Pass (gültig für max. 1 Jahr)70 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs
96 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs
Reiseausweis zur Rückkehr52 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs
52 Euro in US$ zum
Tageswechselkurs


Zusatzleistungen

  • ePass mit 48 Seiten (statt normalerweise 32 Seiten): zusätzlich 22 Euro in US$ zum Tageswechselkurs
  • ePass im Expressverfahren (Dauer ca. vier bis sechs Wochen): zusätzlich 32 Euro in US$ zum Tageswechselkurs

Alle Angaben dieses Artikels beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Änderungen der Voraussetzungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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