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Der elektronische Reisepass (ePass)

Artikel

Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

Weitere Informationen unter: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Reisepass/Reisepass.html


Der ePass (elektronische Reisepass) wurde eingeführt, um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern. Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person, der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen. Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher. Die biometrischen Merkmale im Chip können zukünftig maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt. In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit 1. November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Weitergehende Informationen zum Thema Biometrie sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Technologien_sicher_gestalten/Biometrie/AllgemeineEinfuehrung/allgemeineeinfuehrung_node.html

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