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Passbeantragung über die Honorarkonsuln
Seit dem 1. November 2007 erfordert das Passgesetz ausnahmslos die persönliche Vorsprache für die Ausstellung eines deutschen Reisepasses mit biometrischen Merkmalen. Die Beantragung per Post ist seither nicht mehr möglich. Zuständig für die Passausstellung sind im Ausland nur berufskonsularische Vertretungen, also in
Ecuador nur die Botschaft Quito.
Um Ihnen die zum Teil sehr weite und mit hohen Kosten verbundene Anreise zur Botschaft zu ersparen, wurde die Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Guayaquil mit der erforderlichen Hard- und Software ausgestattet, um Passanträge inklusive der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) entgegenzunehmen. Neben den regulären Passgebühren und Auslagenersatz für die Versendung des fertigen Reisepasses fallen für den Antragsteller zusätzliche Gebühren an in Höhe von 35,00 Euro für die Identitätsfeststellung, 20,00 Euro für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Passantrag und für die eventuelle Beglaubigung von bis zu 10 Seiten Fotokopien eine weitere Gebühr von 10,00 Euro. Für die Versendung Ihrer Antragsunterlagen vom Büro der Honorarkonsulin an die übergeordnete berufskonsularische Vertretung fällt zusätzlich Auslagenersatz in geringer Höhe an. Die Botschaft prüft Ihren Passantrag inhaltlich und bearbeitet ihn weiter; Rückfragen (etwa zur Staatsangehörigkeit oder zur Namensführung) werden von dort aus direkt mit Ihnen aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren zwar in Euro berechnet werden, jedoch bei der Honorarkonsulin nur mit Bargeld in US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung bezahlt werden können. Eine Bezahlung mit Kreditkarte oder mit Bargeld in Euro ist nicht möglich.
Der Honorarkonsul in Cuenca ist wegen des nicht so hohen Bedarfs nicht mit der erforderlichen Hard- und Software ausgestattet. In Cuenca können lediglich Reiseausweise als Passersatz, vorläufige Reisepässe oder Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren, bzw. Biometrische Reisepässe für Kinder unter 6 Jahren beantragt werden.