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Eheschließung in Ecuador

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Die im Folgenden genannten Informationen entsprechen den erfahrungsgemäß angeforderten Dokumenten und Voraussetzungen für die Eheschließung in Ecuador. Bitte setzen Sie sich in jedem Fall zuerst mit den jeweils zuständigen Standesämtern in Ecuador und Deutschland in Verbindung, da die Voraussetzungen von Standesamt zu Standesamt variieren können. Für die/den deutsche/n Verlobte/n ist das Standesamt zuständig, in dessen Amtsbezirk sie/er zuletzt angemeldet war oder immer noch angemeldet ist. Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt Berlin I zuständig.

I. Heirat in Ecuador

In der Regel benötigt die/der deutsche Verlobte für eine Eheschließung in Ecuador zusätzlich zu dem grundsätzlich erforderlichen Antragsformular folgende Dokumente mit Apostille und beglaubigter Übersetzung:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Internationales Ehefähigkeitszeugnis (auf der Internetseite des registro civil als certificado de estado civil bezeichnet, entspricht nicht einer erweiterten Meldebescheinigung).

Bei einer Vorehe bzw. einer vorherigen eingetragenen Lebenspartnerschaft wird zusätzlich

  • eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils bzw. des Auflösungsurteils mit Rechtskraftvermerk mit Apostille und beglaubigter Übersetzung oder
  • eine Sterbeurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung benötigt.

Bitte beachten Sie, dass, sofern die/der deutsche Verlobte keine ecuadorianische cédula besitzt, die Ehe nur vor den Hauptstandesämtern (registro civil) in Quito, Guayaquil und Cuenca geschlossen werden kann.


Für die Beantragung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnisses benötigen die deutschen Standesämter in der Regel folgende Dokumente von beiden Verlobten:

  • Von der/dem deutschen Verlobten unterschriebenes Antragsformular
    • Falls der Antrag in Abwesenheit der Verlobten eingereicht wird, müssen die Unterschriften von der deutschen Botschaft beglaubigt werden (Kosten: 56,43 € in USD zum jeweiligen Tageskurs; benötigte Dokumente: Originalreisepass und ausgefülltes Antragsformular)
  • Personalausweis oder Reisepass
    • Falls der Antrag in Abwesenheit der Verlobten eingereicht wird, müssen beglaubigte Kopien vorgelegt werden (Kosten: 27,16 € in USD zum jeweiligen Tageskurs an; benötigte Dokumente: Originalreisepass).
  • Geburtsurkunde
    • Geburt im Inland: beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters des Standesamtes.
    • Geburt im Ausland: mehrsprachige Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Apostille
  • Elektronische Bescheinigung der Personalien und des Personenstandes (certificado de identidad y de estado civil) der/des ecuadorianischen Verlobten vom ecuadorianischen Standesamt mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Ggf. eidesstattliche Versicherung über den Familienstand der/des ecuadorianischen Verlobten, zu Beurkunden bei der deutschen Botschaft (Kosten: 96,28 € in USD zum jeweiligen Tageskurs; benötigte Dokumente (vorab per Mail einzuschicken für Vereinbarung eines Termins): Originalpass, Anschrift der Verlobten in Ecuador und in Deutschland, elektronische Bescheinigung der Personalien und des Personenstandes für Ledige, bei Vorehen Nachweis der Auflösung)
  • Nachweise zu ALLEN früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
    • Heirat im Inland: beglaubigte Abschrift des Eheregisters/ Lebenspartnerschafts-registers aller vorheriger Ehen/ Lebenspartnerschaften mit Auflösungsvermerk
    • Heirat im Ausland: Heiratsurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde und Scheidungs-/ Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
    • Auflösung durch Todesfall: Sterbeurkunde (ggf. mit Apostille und beglaubigter Übersetzung)

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Ausstellungstag.

Die Bearbeitungsdauer bei den deutschen Standesämtern beträgt meist drei bis sechs Wochen.


Hier gelangen Sie zur Übersetzerliste der Deutschen Botschaft Quito.


Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

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