Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Anerkennung einer in Ecuador erfolgten Scheidung über die Botschaft Quito
Wenn die Ehepartner keinen Wohnsitz in Deutschland haben, kann der Antrag auf Anerkennung einer in Ecuador erfolgten Scheidung über die Botschaft Quito bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin eingereicht werden.
Sie benötigen hierfür folgende Unterlagen:
- Heiratsurkunde der aufgelösten/für nichtig erklärten Ehe mit Randvermerk
- Ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- Vollständige Ausfertigung oder beglaubigte Ablichtung der ausländischen Entscheidung mit Rechtskraftvermerk und mit Tatbestand und Entscheidungsgründen
- Übersetzungen ins Deutsche aller ausländischen Dokumente, die von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer der Übersetzerliste der Botschaft angefertigt wurden
- Verdienstbescheinigung der antragstellenden Person oder andere geeignete Nachweise zur finanziellen Situation (dient zur Berechnung der Antragsgebühr durch die Senatsverwaltung)
- Deutscher Reisepass
- Falls vorhanden weitere Nachweise der Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden)
- Vollständig auf Deutsch ausgefülltes Antragsformular
Über den Antrag wird in einem schriftlichen Verfahren entschieden.
Es fallen in der Botschaft folgende Gebühren an, die zum jeweiligen Wechselkurs in Dollar gezahlt werden:
- Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antragsformular sowie Gebühren für Kopienbeglaubigungen an: Gebührenliste