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Nachbeurkundung Sterbefall

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Für die Nachbeurkundung eines Sterbefalls über die Botschaft Quito benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde der verstorbenen Person
  • Ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft
  • Ausländische Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung ins Deutsche von einem Übersetzer der offiziellen Übersetzerliste der Botschaft und der notwendigen Beglaubigung für den internationalen Urkundenverkehr (in Ecuador muss die Haager Apostille angebracht werden)
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.

Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Es fallen in der Botschaft folgende Gebühren an, die zum jeweiligen Wechselkurs in Dollar gezahlt werden:

  • Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antragsformular sowie die allgemeinen Gebühren für Kopienbeglaubigungen an: Gebührenliste

Gebühren des Standesamtes:

Das für die Beurkundung des Auslandssterbefalles zuständige Standesamt erhebt für die Nachbeurkundung und Ausstellung von Urkunden ebenfalls Gebühren, die in Form einer Zahlungsaufforderung nach Bearbeitung mitgeteilt werden (z.B. Beurkundung Sterbefall € 60,-, Sonderzuschlag bei Anwendbarkeit ausländischen Rechts € 20,-, Sterbeurkunde € 10,-, für jede weitere gleichzeitig bestellte Sterbeurkunde der gleichen Art € 5,-).

Weiterführende Informationen:

Webseite des Standesamts I Berlin zum Thema Sterbefall

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