Neues Gebührenrecht
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
| Euro |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Namenserklärung oder sonstige Erklärungen aufgrund familienrechtlicher Vorschriften) | 79,57 € |
Unterschriftsbeglaubigung für sonstige Angelegenheiten (z.B. Genehmigungserklärung für ein Kaufgeschäft, etc.) | 56,43 € |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 27,16 € |
Beurkundung von Willenserklärungen und eidesstattlichen Versicherungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Unterhalt) | 96,28 € |
Beurkundung von Willenserklärungen im Erbscheinverfahren (z.B. Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis) | 145,25 € |
Konsularische Bescheinigungen mit Vorlage (z.B. Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses) | 34,07 € |
Konsularische Bescheinigungen ohne Vorlage | 70,33 € |
Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen durch Honorarkonsul | 78,50 € |
Weitere Informationen
Die Gebühren sind in US-Dollar zum jeweils gültigen Umrechnungskurs zu entrichten. Eine kaufmännische Rundung erfolgt zur kleinsten Währungseinheit 1 USD.
Die Gebührenliste ist nicht abschließend.