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Eheschließung in Deutschland
Die im Folgenden genannten Informationen entsprechen den erfahrungsgemäß angeforderten Dokumenten und Voraussetzungen für die Eheschließung in Deutschland. Bitte setzen Sie sich in jedem Fall zuerst mit dem jeweils zuständigen Standesamt in Deutschland in Verbindung, da die Voraussetzungen von Standesamt zu Standesamt variieren können. Für die/den deutsche/n Verlobte/n ist das Standesamt zuständig, in dessen Amtsbezirk sie/er zuletzt angemeldet war oder immer noch angemeldet ist. Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt Berlin I zuständig.
Unterlagen der/des ecuadorianischen Verlobten
Falls mit Eheschließung die Übersiedlung nach Deutschland geplant ist, benötigt die/der ecuadorianische Verlobte in der Regel für die Eheschließung in Deutschland die Anmeldung zur Eheschließung sowie auf dessen Grundlage das Visum zur Eheschließung. Nähere Angaben zu den Vorausetzungen eines Visums zur Eheschließung finden Sie auf der Webseite der Botschaft in der Rubrik Service – Visa und Einreise, sowie auf dem Merkblatt Nationales Visum – Aufenthaltserlaubnis zur Eheschließung)
Für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschand werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Beitrittserklärung wenn die/der Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich bei dem deutschen Standesamt erscheinen kann. Ein Musterformular ist in der Botschaft erhältlich. Die Unterschrift muss von der deutschen Botschaft beglaubigt werden (Kosten: 56,43 € in USD zum jeweiligen Tageskurs; benötigte Dokumente: Originalreisepass und ausgefülltes Formular). Falls der Antrag von beiden Verlobten per Post eingereicht wird, erfragen Sie vorher bei dem jeweiligen Standesamt die erforderlichen Formalien. Falls der ecuadorianische Verlobte der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist (weniger als B1) muss das Formular zweisprachig sein oder eine schriftliche Übersetzung des Formulars mit vorgelegt werden.
- Gültiger Reisepass oder beglaubigte Passkopie
- Falls der Antrag von beiden Verlobten per Post gestellt wird, müssen beglaubigte Passkopien von beiden Verlobten vorgelegt werden (Kosten: 27,16 € in USD zum jeweiligen Tageskurs, benötigte Dokumente: Originalreisepass).
- Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung („inscripción de nacimiento“, kein „certificado de nacimiento“)
- Elektronische Bescheinigung der Personalien und des Personenstandes (certificado de identidad y de estado civil) der/des ecuadorianischen Verlobten vom ecuadorianischen Standesamt mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Ggf. eidesstattliche Versicherung über den Familienstand der/des ecuadorianischen Verlobten, zu Beurkunden bei der deutschen Botschaft (Kosten: 96,28 € in USD zum jeweiligen Tageskurs; benötigte Dokumente (vorab per Mail einzuschicken für Vereinbarung eines Termins): Originalpässe der Verlobten, Anschrift der Verlobten in Ecuador und in Deutschland, certificado de identidad y de estado civil, bei Vorehen: Nachweis der Auflösung)
- Nachweise zu ALLEN früheren Eheschließungen und Lebensgemeinschaften
- Heiratsurkunde mit Randvermerk und Scheidungsurteil bzw. Auflösungsurteil oder Sterbeurkunde, jeweils mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
Die Bearbeitungszeit der Anmeldung zur Eheschließung beträgt meist drei bis sechs Wochen.
Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.