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Nationales Visum

Artikel

Allgemeine Informationen zum nationalen Visum

Der Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums wird von der Botschaft über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an die zuständige Ausländerbehörde Ihres zukünftigen deutschen Wohnsitzes weitergeleitet, die, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, eine Stellungnahme zum Antrag abgeben muss, bevor die Botschaft eine abschließende Entscheidung treffen kann.

Aus diesem Grund müssen Sie mindestens mit einer Bearbeitungszeit von 3 - 6 Monaten rechnen, gezählt ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr vollständiger Antrag von der Botschaft nach Deutschland geschickt wurde. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung schneller erfolgen, aber auch länger dauern.

In der Regel wird die Dauer des von der Botschaft ausgestellten Visums auf 3 Monate begrenzt und ermöglicht Ihnen die Einreise in den Schengenraum. Reisen im Schengen Raum sind möglich, in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie jedoch nach Ihrer Einreise in das Bundesgebiet sich unverzüglich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes vorstellen, um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zu erwirken.

Auf unserer Webseite müssen Sie einen TERMIN (Kategorie Visa Langzeitaufenthalte) zur Beantragung des Visums buchen. Die Botschaft selbst kann keine Termine reservieren. Der Botschaft sind grafische Darstellungsprobleme bei Buchung von Terminen über Smartphones bekannt.

Sobald Sie einen Termin im Terminvergabesystem gebucht haben, erhalten Sie automatisch eine Terminbestätigung per E-Mail. Bei Terminreservierung empfehlen wir Ihnen, noch einmal gut die der Eingabe Ihrer Daten im Terminvergabesystem auf deren Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere die angegebene E-Mail-Adresse zu überprüfen. Sollten Sie die Bestätigungsmail nicht erhalten, schauen Sie bitte auch unter den erhaltenen E-Mails im Spam-Postfach nach.

Bitte drucken sie die Bestätigung aus und bringen sie diese am Tag Ihres Termins zusammen mit allen angeforderten Dokumenten für die Visumbeantragung mit.

Ein Termin kann nur über den Link storniert werden, der in der E-Mail der Terminbestätigung angegeben wird. Sie müssen einen bereits gebuchten Termin stornieren, bevor Sie einen neuen Termin buchen können. Sollten Sie Ihren Termin nicht storniert haben, BEVOR Sie einen neuen Termin buchen, werden Sie automatisch vom System für eine bestimmte Zeit gesperrt und Sie können keinen neuen Termin nehmen. Ohne Termin können Sie KEIN Visum beantragen.

WICHTIG: Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, kommen Sie bitte 10 Minuten vor Terminbeginn zur Botschaft. Personen, die zu spät kommen, können NICHT angenommen werden.

Die Gebühr für die Visumbeantragung beträgt € 75,-, die in US-Dollar zum jeweiligen Wechselkurs des Tages bezahlt werden müssen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller zahlt diesen Betrag bei seinem Termin direkt am Schalter. Die Gebühr kann nur in bar bezahlt werden. Antragstellerinnen und Antragsteller unter 18 Jahren müssen € 37,50 bezahlen. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet falls der Antrag abgelehnt werden sollte oder die Antragstellerin oder der Antragsteller den Antrag zurückzieht.

HINWEIS: Je nach Visumkategorie, müssen Sie zusätzlich den entsprechenden Artikel für das jeweilige Visum konsultieren (bitte beachten Sie hierzu auch die spanischsprachige Seite der homepage), das Sie beantragen möchten, da es je nach Visum weitere zusätzliche Requisiten gibt. Ihre Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie entweder am Schalter zurückgewiesen oder Ihr Antrag kann abgelehnt werden.

ALLGEMEINE Unterlagen für ALLE nationalen Visa:

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (VIDEX), vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    Wir akzeptieren ausschließlich Antragsformulare im Videx Format. Sollte das korrekte Format nicht vorliegen, behalten wir uns vor, den Antrag nicht anzunehmen.
  • Formular zum § 54 Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 53 AufenthG, unterschrieben, kann auf der Webseite der Botschaft heruntergeladen werden.
  • Zwei lose Passfotos, mit hellem Hintergrund, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen.
  • Gültiger Reisepass, der noch mindestens neun Monate gültig sein muss und mindestens zwei freie Doppelseiten haben muss.
  • Kopie des aktuellen Reisepasses und der vorherigen Reisepässe (nur die Seite mit den Personendaten und Stempel bzw. Visa vorheriger Reisen.
  • Reisekrankenversicherung ab dem Reisedatum für 90 Tage mit einem Versicherungsschutz, die mindestens € 30.000,- ohne Eigenanteil abdeckt (diese Versicherung muss NICHT bei Visumbeantragung vorgelegt werden, sondern erst nachdem das Visum erteilt wurde und das Reisedatum feststeht).
  • Kopie der cedula

Alle öffentlichen ecuadorianischen Urkunden (und im Allgemeinen alle öffentlichen nicht-europäischen Urkunden) müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einer/m von der Botschaft zugelassenen Übersetzer/innen übersetzt werden.

Öffentliche Urkunden sind Dokumente, die von öffentlichen, staatlichen, städtischen, schulischen und notariellen Behörden ausgestellt werden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Universitäts- und Schulabschlüsse, Ausreisegenehmigungen, notariell beglaubigte Dokumente, etc.).

Die persönliche Vorsprache jedes Antragstellers ist erforderlich. Bei minderjährigen Antragstellern bis 18 Jahre müssen alle Sorgeberechtigen und der Antragsteller vorsprechen und den Visumantrag unterschreiben.

Bei Abholung sind die Visumdaten umgehend zu prüfen. Die Botschaft übernimmt keine Haftung, sofern Fehler erst bei Reiseantritt entdeckt werden.

Alle Unterlagen müssen im Original mit einemSatz Kopien vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen verlangen kann, falls dies als notwendig erachtet werden sollte.

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