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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

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Mitteilung zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten nach Deutschland

Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder in Deutschland lebenden Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Nachziehende Ehegatten, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sind vom Sprachnachweis ausgenommen.

Was sind einfache deutsche Sprachkenntnisse?

Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass der Antragsteller vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann. Er sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können – z.B. wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können. Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z.B. auf Formularen in Hotels Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.

Wie können einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?

Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft sind die Sprachkenntnisse dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des deutschen Kulturinstituts Goethe-Institut (GI) oder dessen Lizenznehmern/ Partnerorganisationen über die Sprachprüfung A 1 „Start Deutsch 1“ beigefügt wird. In Ecuador wird diese Sprachprüfung von der Asociación Humboldt angeboten.

Asociación Humboldt - Centro Goethe, Quito
133 N31 Vancouver E5-54 y Polonia
Edificio Casa Humboldt
Quito2
Tel.: (+593 2) 2236 910 oder 2548 480
Fax.: (+593 2) 2568 442
e-mail: info@asociacion-humboldt.org.ec
Webseite: www.asociacion-humboldt.org.ec

Centro Cultural Ecuatoriano-Alemán (CCEA), Guayaquil
(durchgeführt durch Asociación Humboldt)
Avda. Francisco Boloña 719 y Avda. Luis Plaza Dañin
Cdla.Kennedy Vieja, Casilla 09-01-4751
Guayaquil
Tel. : (+5934) 2396 793-2396 794-23
Fax: (+05934) 2285 341
e-mail: ccea@gye.satnet.net
Webseite: www.centroaleman.org

Weitergehende Informationen zu diesem Thema – auch zu Ausnahmeregelungen – können Sie unter den folgenden Links finden:

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