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§16d AufenthG, insbesondere für Ärzte

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§16d ergänzt Möglichkeiten für die Zuwanderung von Fachkräften, berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 18 Monaten und kann nach erfolgreichem Abschluss bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche verlängert werden.

Wenn Sie in Deutschland in Ihrem Beruf tätig werden wollen, kann es erforderlich sein, dass Ihr ausländischer Abschluss anerkannt werden muss. In einigen Berufen (z.B. im Gesundheitsbereich) ist zusätzlich eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufes erforderlich. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Ihren Beruf können Sie in der Regel dann auch in Deutschland ausüben, wenn dieser auf der sog. Positivliste steht: https://www.arbeitsagentur.de/positivliste.de

Stellt die zuständige Stelle fest, dass für die Anerkennung Ihres Abschlusses oder für die Erteilung der Berufserlaubnis zunächst noch sog. Anpassungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, können Sie diese im Rahmen eines Aufenthaltes nach §16d AufenthG absolvieren.

Hierzu kann Folgendes gehören:

  • Sprachkurse
  • Theoretische Kurse (auch zur Vorbereitung auf eine Prüfung)
  • Ablegen einer Prüfung

Zudem ermöglicht der Aufenthaltstitel es, während der Anpassungsmaßnahmen Beschäftigungen in einem gewissen Rahmen aufzunehmen (Beschäftigung während einer Bildungsmaßnahme (Nebenjob bis zu 10 Stunden wöchentlich) oder Beschäftigung in engem berufsfachlichen Zusammenhang (zeitlich unbeschränkt)

z.B.: Ein/e ecuadorianische/r Krankenpfleger/in kann eine Anerkennung als Krankenpfleger/in in Deutschland beantragen. Um hierfür die Berufserlaubnis zu erhalten, müssen in der Regel in Deutschland noch Kurse besucht werden und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 erworben werden. Während des Besuches dieser Kurse kann er/sie trotzdem schon als Pflegehelfer arbeiten und die notwendigen Kurse begleitend besuchen.

Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung vorgelegt werden:

  • Pass, Passkopie und Passbilder
  • Lebenslauf und Motivationsschreiben
  • Nachweis der ecuadorianischen Berufsausbildung bzw. des Hochschulabschlusses, mit Apostille versehen und übersetzt
  • sog. Defizitbescheid der für die Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland!
  • Nachweis über die in Deutschland angestrebte Bildungsmaßnahme (passend zu den festgestellten Defiziten)
  • Sprachnachweis (A2/B1)
  • Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland
  • Krankenversicherungsschutz

Das Visum bedarf der Zustimmung weiterer Behörden in Deutschland.

Wenn die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt wurde und die Befugnis zur Berufsausübung erteilt wurde, kann der Antragssteller in Deutschland eine Verlängerung von bis zu einem Jahr beantragen um einen der Berufsqualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen.

Weitere Erklärungen für Ärzte:

Berufserlaubnis: Eine Berufserlaubnis ist zeitlich auf max. 2 Jahre befristet und an eine konkrete Stelle gebunden, bei der eine fachliche Aufsicht gewährleistet werden muss. In den meisten Bundesländern sind die sprachlichen Voraussetzungen für die Berufserlaubnis etwas geringer (nur B2, kein C1). Oft gehen ausländischen Ärzte erstmal mit einer Berufserlaubnis nach Deutschland, lernen die Abläufe in Deutschland kennen und melden sich dann für die Kenntnisprüfung an und beantragen ihre Approbation. Ohne Vorbereitung soll die Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte nur schwer zu bestehen sein. Man kann entweder mit Berufserlaubnis als Arzt arbeiten (und Geld verdienen!) oder auf eigene Kosten Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung besuchen.

Approbation: Eine Approbation ist eine unbeschränkte Erlaubnis als Arzt tätig zu werden. Für die Approbation muss eine Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses festgestellt sein (meist müssen die Ärzte dafür in eine Feststellungsprüfung). Zudem ist ein Sprachnachweis Stufe C1 erforderlich.

Facharztausbildung: Die Facharztausbildung setzt zwingend eine Approbation voraus, dafür reicht die Berufserlaubnis nicht.

Weitere Information finden Sie unter: http://www.bundesaerztekammer.de/weitere-
sprachen/english/work-training/work-and-training-in-Germany/

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