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Allgemeine Hinweise zum Finanzierungsnachweis für längerfristige Aufenthalte

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Bei Visumanträgen für längerfristige Aufenthalte in Deutschland (Studium, Sprachkurs, Visum zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss eines Hochschulstudiums) muss ein Finanzierungsnachweis vorgelegt werden.

Die Finanzierung kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

Eröffnung eines Sperrkontos

Um über ein Sperrkonto bzw. ein Konto mit Sperrvermerk die Sicherung der Finanzierung Ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet nachzuweisen, können Sie sich an jede Bank in Deutschland wenden. Ein Inlandsaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht erforderlich.

Sie können wie folgt vorgehen:

  • Zur Eröffnung eines Sperrkontos sehen Sie hierzu bitte auch Hinweise Sperrkonto
  • Sie bitten die Bank Ihrer Wahl in Deutschland um Übersendung der Unterlagen zur Eröffnung eines Kontos mit Sperrvermerk, die Sie dann per E-Mail oder per Post erhalten
  • ausgefüllte Formulare sowie eine Kopie Ihres Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beglaubigen
  • ausgefüllte und beglaubigte Formulare an die Bank zurücksenden
  • Die Bank veranlasst die Kontoeröffnung bei der Geschäftsstelle an Ihrem künftigen Wohnort. Kontonummer, BLZ und IBAN/BIC des eröffneten Kontos werden Ihnen direkt mitgeteilt
  • Sie können die Auslandsüberweisung auf Ihr neu eingerichtetes Konto vornehmen
  • Für den jeweils beantragten Aufenthaltszweck ist der monatliche Betrag von 934,-€ für den entsprechenden Zeitraum aufzuwenden. Also z.B. Studium für 1 Jahr: 12 x 934,- = 11.208,- €.
  • den Nachweis über die Einzahlung bringt der Antragsteller dann mit zur Botschaft, wenn er den Visumsantrag einreicht
  • Ausnahme für Teilstipendiaten (Förderung beträgt weniger als 934,- €/Monat):
    • Nachweis über den Fehlbetrag; es muss eine Finanzierung für das gesamte Studienjahr in Höhe von 11.208,- Euro nachgewiesen werden

Gebühren, die bei der Botschaft anfallen

  • Unterschriftsbeglaubigung + Beglaubigung von Kopien in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zum Tageskurs der Botschaft in US-amerikanischen Dollar zu zahlen: Gebührenliste
  • Die Gebühr ist unabhängig zu den Visumgebühren zu entrichten.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung kann im Konsularreferat der Botschaft abgegeben werden, bitte melden Sie sich hierfür per E-Mail.

Die Verpflichtungserklärung kann nur von einer Person abgegeben werden, Voraussetzung ist jedoch, dass diese Person ein Konto in Deutschland unterhält.

In jedem Fall ist die persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers erforderlich.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet 29,00 € in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zum Tageskurs der Botschaft in US-amerikanischen Dollar zu zahlen. Die Gebühr ist zusätzlich zu den Visumgebühren zu entrichten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung seitens der deutschen Ausländerbehörden nicht in jedem Fall als ausreichender Finanzierungsnachweis anerkannt wird. Daher wird die Einrichtung eines Sperrkontos empfohlen.

Vorzulegende Unterlagen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung:

  • Reisepass/Personalausweis und Wohnadresse des Verpflichtungsgebers
  • Kopie des Reisepasses sowie Adresse des Visumantragstellers
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise zu Immobilienbesitztümern, falls vorhanden
  • Weitere Nachweise, die Einkünfte belegen
  • letzte Steuererklärung
  • für Angestellte zusätzlich: aktuelle Arbeitsbescheinigung im Original mit Angaben des Arbeitgebers zur Höhe des Gehaltes, Tätigkeit in der Firma, Vertragsart (befristet oder unbefristet) und Einstellungsdatum, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • für Rentner zusätzlich: Rentenbescheinigung, Auszahlungsnachweis der letzten drei Monate über die erhaltene Rente
  • für Selbstständige zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug, letzte Steuererklärung der Firma Einkommensnachweis durch einen Buchhalter

WICHTIG: Alle Dokumente sind im Original und Kopie vorzulegen.

Baden-Württemberg hat zum Wintersemester 2017/2018 Gebühren für Internationale Studierende und ein Zweitstudium eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, künftig einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. Für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben.


Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

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