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Digitale Erfassung der Ein- und Ausreisen in den Schengen-Raum (EES)
EES Bild © Entry-/ Exit System © EU Commission
Das digitale Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Das System wird an den Außengrenzen aller EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Irland) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eingesetzt.
Mit dem EES werden die Ein- und Ausreisen von Personen, die für einen kurzfristigen Aufenthalt in den Schengen-Raum reisen (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen), digital erfasst. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt.
Das EES ändert nichts an den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Abläufe an den Grenzkontrollstellen. Für Reisende selbst sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich:
Bei der Einreise werden neben den persönlichen Daten und den Angaben zum Reisedokument auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsfoto) erfasst.
Reisedokumente werden nicht mehr manuell abgestempelt. Ein- und Ausreisen werden unter Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts digital erfasst.
An ausgewählten Flughäfen stehen Reisenden Selbstbedienungssysteme zur Verfügung, um die Abfertigung zu beschleunigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Union Entry/Exit System (EES) - EES