Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)

Datenschutz

Um pen drive e um cadeado com segredo colocados em cima de um teclado de computador © colourbox.de-0001 © Um pen drive e um cadeado com segredo colocados em cima de um teclado de computador © colourbox.de-0001

28.08.2026 - Artikel

Das Auswärtige Amt verwendet Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Antrags. Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten zu informieren und unserer Informationspflicht gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO nachzukommen, teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und wer ist der Datenschutzbeauftragte?

Gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO sind für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen verantwortlich, die gemeinsam eine einheitliche Bundesbehörde bilden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Quito – Ecuador

Avenida Naciones Unidas E10-44 y República de El Salvador, Edificio „Citiplaza“, 14. Etage

Telefon

+593 2 297 08 20

Fax

+593 2 297 08 15

Website

http://www.quito.diplo.de

Kontaktformular

Sie können den Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts unter folgender Anschrift kontaktieren:

Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts

Werderscher Markt 1

10117 Berlin (Deutschland)

Tel.: +49 30 18-17 0

Welche Daten verarbeiten die Auslandsvertretungen, wenn ich ein Visum beantrage, und woher stammen diese Daten?

Zu den Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören die Daten, die im Visumantragsformular verlangt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ihre(n) Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort (einschließlich des Landes), Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Familienstand, derzeitige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, berufliche Tätigkeit, Daten des Reisedokuments (Art des Dokuments, Seriennummer, Ausstellungsland und ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer), Lichtbild und Fingerabdrücke.

Bei der Beantragung eines nationalen Visums werden darüber hinaus weitere Daten benötigt, wie zum Beispiel:

Daten des Ehegatten bzw. der Ehegattin, des eingetragenen Lebenspartners bzw. der eingetragenen Lebenspartnerin, der Kinder sowie der Eltern,
frühere Aufenthalte,
Zweck des beabsichtigten Aufenthalts,
Angaben zu Vorstrafen,
Ausweisungen und Abschiebungen sowie
Informationen über Krankheiten.

Die genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Visumverfahren gemachten Angaben.

Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Einladungsschreiben für eine andere Person ausstelle, damit diese ein Visum beantragen kann, und woher stammen diese Daten?

Zu den Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören die Daten des Gastgebers bzw. der Gastgeberin, die zur Bearbeitung des Visumantragsformulars erforderlich sind. Dabei handelt es sich insbesondere um den Vor- und Nachnamen, die Anschrift und die E-Mail-Adresse.

Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Einladungsschreiben und vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin im Visumverfahren angegebenen Daten.

Warum werden meine Daten erhoben und was geschieht, wenn dies nicht erfolgt?

Ihre Daten werden erhoben, weil sie für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Visumverfahrens erforderlich sind und dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Gemäß § 82 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind Sie bei der Beantragung eines Visums verpflichtet, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Angaben zu machen und die hierfür notwendigen Informationen bereitzustellen. Wenn Sie dies nicht tun, kann der Antrag abgelehnt werden und die Bearbeitungsgebühren können einbehalten werden.

Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Bearbeitung des Visumverfahrens.

Rechtsgrundlage sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e sowie Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung), der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), einschließlich ihrer Anhänge, sowie § 72a ff. AufenthG und § 69 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV), dem Gesetz zur Errichtung einer Warndatei für Visa (VWDG) und gegebenenfalls besonderen Vorschriften oder § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).

Wie lange werden meine Daten verwendet?

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung des Visumverfahrens nicht mehr erforderlich sind. In der Regel erfolgt die Löschung zwei Jahre nach Abschluss des Visumverfahrens, spätestens jedoch fünf Jahre nach der endgültigen Entscheidung über den Visumantrag.

Wer erhält meine Daten?

Ihre Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Visumverfahrens erforderlich ist. Im Rahmen des Verfahrens können Ihre personenbezogenen Daten daher an die zuständigen deutschen Ausländerbehörden, die zuständigen Visastellen und die zentralen Behörden anderer Mitgliedstaaten des Schengen-Raums oder an die zuständigen Behörden an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort übermittelt werden. Eine Übermittlung von Daten an Empfänger außerhalb der Europäischen Union erfolgt nur, wenn Kapitel V der DSGVO dies vorsieht.

Falls die Bearbeitung bestimmter Verfahrensschritte des Visumverfahrens einem externen Dienstleister übertragen wurde, kann dieser Ihre Daten erheben oder sie können an ihn übermittelt werden, sofern dies für die Bearbeitung des Visums erforderlich ist. Der externe Visumdienstleister nimmt im Rahmen des ihm erteilten Auftrags Visumanträge entgegen und leitet diese an die Botschaft oder das Generalkonsulat weiter.

Der Visumdienstleister verarbeitet die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO im Auftrag des Auswärtigen Amts. Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten bleibt in diesem Zusammenhang das Auswärtige Amt (Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen siehe Abschnitt 1). Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt, und sorgt dafür, dass der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist. Zu diesem Zweck hat das Auswärtige Amt mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag geschlossen, der die in Artikel 28 Absatz 3 DSGVO vorgesehenen Bestimmungen enthält und eine sorgfältige Verarbeitung Ihrer Daten gewährleistet.

Die im Antragsformular für ein Schengen-Visum (Visum C) erforderlichen Daten, das Lichtbild, die Fingerabdrücke sowie die Daten über die Entscheidung über Ihren Antrag oder über eine Entscheidung zur Annullierung, Aufhebung oder Verlängerung eines Visums werden in das Visa-Informationssystem (VIS) eingegeben und dort für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gespeichert.

Während dieses Zeitraums haben die zuständigen Visumbehörden, die für die Kontrolle von Visa an den Außengrenzen und in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden sowie die Einwanderungs- und Asylbehörden der Mitgliedstaaten Zugriff auf diese Daten, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die rechtmäßige Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den rechtmäßigen Aufenthalt dort erfüllt sind, um Personen zu identifizieren, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen, um einen Asylantrag zu prüfen und festzustellen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig ist.

Zur Verhütung und Aufdeckung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerwiegender Straftaten sowie zur Ermittlung wegen solcher Straftaten haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die von den Mitgliedstaaten benannten Behörden und Europol Zugriff auf diese Daten.

Die für die Verarbeitung der Daten zuständige Behörde des Mitgliedstaats ist:

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln (Deutschland)
eu-zentrale-services@bva.bund.de

Weitere Informationen über die Datenverarbeitung im VIS finden Sie hier.

Die Verarbeitung der Daten im VIS erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt. Zu diesem Zweck haben das Bundesverwaltungsamt und das Auswärtige Amt eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) geschlossen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Anträge auf Auskunft über die zu Ihrer Person im VIS gespeicherten Daten und über den Mitgliedstaat, der diese Daten an das System übermittelt hat, können hier beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden.

Welche Datenschutzrechte kann ich geltend machen?

Als betroffene Person haben Sie, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).

Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Sie haben das Recht, sich hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die für das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Tel.: +49 228-997799-0
poststelle@bfdi.bund.de
www.bfdi.bund.de

nach oben