Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeine Hinweise
Für die Beantragung von Führungszeugnissen muss ein Termin ausgemacht werden (Terminsystem).
Für den Antrag wird eine Gebühr erhoben und Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Gebührenliste
Bitte beachten Sie, dass ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei ecuadorianischen Behörden eine Apostille tragen muss. Diese Apostille wird vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ausgestellt. Falls Sie eine Apostille benötigen, unterrichten Sie uns bitte sofort während der Antragstellung und wir helfen Ihnen, die direkte Weiterleitung an das BfAA in die Wege zu leiten. Das Bundesamt für Justiz muss außerdem eine Überbeglaubigung auf dem Führungszeugnis vornehmen. Die Gebühr dafür muss zusammen mit der Bezahlung des Führungszeugnisses per Überweisung direkt an das Bundesamt für Justiz entrichtet werden.
Weiterführende Informationen zur Beantragung von deutschen Führungszeugnissen aus dem Ausland oder über das Online-Portal mit einem deutschen Personalausweis mit Online-Funktion finden Sie hier: