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Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen
Die Personalausweisgebühren sind bei Antragstellung entweder bar in US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs oder mit Master-/VisaCard zu zahlen.
Bei Antragstellung bei einem Honorarkonsul muss immer in bar bezahlt werden.
| Gebührenübersicht Personalausweis | Gebühr in EUR |
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 (6 Jahre gültig) |
| Vorläufiger Personalausweis | 10 (höchstens 3 Monate gültig) |
| Bei Ausstellung an einer diplomatischen Vertretung im Ausland: | |
| Auslandszuschlag | 30 |
| Bei Ausstellung außerhalb des zuständigen Amtsbezirks des Wohnorts | 30 |
| Weitere Gebührenregelungen: | |
| Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres | gebührenfrei |
| Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6 |
| Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6 |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6 |