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Auslandsadoption
Ecuador und Deutschland sind Mitgliedsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens vom 29.05.1993 (HAÜ), welches u.a. die gegenseitige Anerkennung einer grenzüberschreitenden Adoption erleichtert.
Ecuador und Deutschland sind Mitgliedsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens vom 29.05.1993 (HAÜ), welches u.a. die gegenseitige Anerkennung einer grenzüberschreitenden Adoption erleichtert. Auskünfte zur Anerkennung einer Auslandsadoption erteilt die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BfJ).
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Eine nationale Adoption in Ecuador kann für den deutschen Rechtsbereich über ein Feststellungsverfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) anerkannt werden. Es ist möglich, diesen Antrag über die Botschaft einzureichen.
Feststellungsverfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)