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Bundestagswahl 2025

Wahl für Deutschland

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18.11.2024 - Artikel

Das unten aufgeführte Merkblatt zur Wahlteilnahme aus dem Ausland (siehe u.g. Link) erläutert, unter welchen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl teilnehmen können.


Sofern kein melderechtlicher Inlandswohnsitz besteht, ist eine vorherige Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.


Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Es gibt zwei unterschiedliche Antragsformulare für die jeweiligen Fallkonstellationen der Wahlberechtigung (siehe Ziffer 2 des als Anlage 1 beigefügten Merkblatts).


1. Für Fallgruppe 1 kann die Eintragung in das Wählerverzeichnis gem. § 18 Absatz 4 BWO für diese Wahlen auch per Mail, Fax oder auf anderem elektronischem Wege bei der Gemeinde, in der die Wahlberechtigten vor Fortzug ins Ausland den Hauptwohnsitz hatten, erfolgen. Die Benutzung des Kurierweges kann hierfür nicht angeboten werden.

2. Bei Fallgruppe 2 – Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen und persönlicher Betroffenheit von diesen, die eine Versicherung an Eides statt auf dem Formular erfordert - muss der Postweg verwendet werden. Ausschließlich in diesen Fällen sowie für Wahlberechtigte ohne Internetzugang kann der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis über die Deutsche Botschaft Quito versendet werden.


Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns per Email unter info@quito.diplo.de zwecks eines Termins zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Verbindung.


Wahlunterlagen

Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird ab dem 19. Tag vor den Wahlen = voraussichtlich dem 04. Februar 2025 erfolgen.

Die Übersendung der Wahlunterlagen direkt an die Deutsche Botschaft Quito ist möglich.

Bitte informieren Sie uns per Email (info@quito.diplo.de) unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, dass Sie diesen Übermittlungsweg in Anspruch nehmen möchten.

Bitte achten Sie hierbei auf Folgendes und weisen Sie ihr Wahlamt darauf hin:

Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt für Botschaft QUITO

Kurstraße 36

10117 Berlin.


Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung solcher Briefe ist nicht möglich ist.


Nach Eingang der Briefwahlunterlagen müssen diese persönlich unter vorheriger Terminvereinbarung auf der Homepage der Botschaft Kategorie RK Wahlangelegenheiten abgeholt werden. Eine Aushändigung der Wahlunterlagen an Dritte ist nicht möglich.


Sie können Ihre Wahlunterlagen vor Ort ausfüllen und direkt wieder zum Rückversand nach Deutschland abgeben.

Merkblatt zur Wahlteilnahme:

Briefwahl
Briefwahl © colourbox

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zum Thema Neuwahlen.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an Wahlen in Deutschland teilnehmen.

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

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