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Ist meine Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt?
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn zumindest eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Sie verfügen über eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde).
- Sie verfügen über eine Bescheinigung über die Namensführung eines deutschen Standesamts.
- Sie wurden vor dem 01.09.1986 geboren.
- Es wurde nach 2014 bereits ein Reisepass für Sie von der Botschaft Quito ausgestellt.
- Ihre Eltern führen einen Ehenamen nach deutschem Recht.
- Ihre Eltern sind nicht miteinander verheiratet und Sie sind volljährig.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben.
Wenn die Namensführung noch nicht geklärt ist, finden Sie weitere Informationen unter Familienangelegenheiten