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Ist meine Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt?

17.03.2025 - Artikel

Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn zumindest eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Sie verfügen über eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde).
  • Sie verfügen über eine Bescheinigung über die Namensführung eines deutschen Standesamts.
  • Sie wurden vor dem 01.09.1986 geboren.
  • Es wurde nach 2014 bereits ein Reisepass für Sie von der Botschaft Quito ausgestellt.
  • Ihre Eltern führen einen Ehenamen nach deutschem Recht.
  • Ihre Eltern sind nicht miteinander verheiratet und Sie sind volljährig.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben.

Wenn die Namensführung noch nicht geklärt ist, finden Sie weitere Informationen unter Familienangelegenheiten

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