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Personalausweisbeantragung für Minderjährige

10.04.2018 - Artikel

Personalausweisbeantragung allgemein

Bitte vergessen Sie nicht vorab einen Termin für jeden Antragsteller zu machen:

Terminvergabesystem

Falls für Sie bereits ein deutsches Ausweisdokument an der Botschaft ausgestellt wurde, so müssen Sie nur die Dokumente mitbringen, die Sie noch nicht vorgelegt haben bzw. die sich geändert haben. Bitte beachten Sie, dass je nach Fallgestaltung eventuell zusätzliche Dokumente verlangt werden können.

Die Bearbeitungsdauer für einen Personalausweis beträgt ca. 8 -10 Wochen. Bei Beantragung muss angegeben werden, ob Kinder ab 16 Jahren Fingerabdrücke abgeben möchten und die elektronische Zusatzfunktion aktiviert werden soll.

Personalausweisbeantragung für Minderjährige

Zum Termin müssen die sorgeberechtigten Elternteile und das Kind gemeinsam vorsprechen. Abweichende Vereinbarungen oder Gerichtsbeschlüsse zum gesetzlich vorgesehenen Sorgerecht müssen vorgelegt werden.

Bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie mit:

  • aktueller deutscher Personalausweis des Kindes falls vorhanden
  • aktueller deutscher Pass des Kindes ggf. mit Visum für Ecuador
  • ecuadorianischer Ausländerausweis bzw. Personalausweis des Kindes (cédula)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über Bestimmung der Namensführung des Kindes für den deutschen Rechtsbereich (deutsche Geburtsurkunde, Bescheinigung der Namensführung oder Nachweis über Ehenamen der Eltern)
  • ggf. Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Adoptionsbeschluss)
  • ggf. Abmeldebescheinigung
  • aktuelle Reisepässe der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige
  • ein biometrietaugliches Passfoto (Quito: Digital Photo Express, 3. Stock Quicentro), sehen Sie hier die Passbild-Schablone für Kinder von 6 bis 9 Jahren
  • Gebühr (siehe Personalausweisgebühren)
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