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Schengen-Visum für Messebesuche

Artikel

Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie auch den Artikel „Schengen-Visum“. Unvollständige Anträge können wir nicht entgegennehmen.

Zusätzlich zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen benötigen Sie:

  • Kopie der Eintrittskarte für die Messe
  • Nachweis der Hotelbuchung
  • Wenn Sie von einem deutschen Unternehmen zu der Messe eingeladen wurden und noch keine Messekarte haben, Einladungsschreiben des Unternehmens in Deutschland mit Firmenlogo, Unterschrift und Stempel des deutschen Ansprechpartners. Das Schreiben muss den vollständigen Namen des Antragstellers und den genauen Aufenthaltszeitraum enthalten. Des Weiteren muss aus dem Schreiben die Verantwortung für Ausgaben hervorgehen.
  • Bescheinigung des Unternehmens in Ecuador mit Angabe von Dienststellung des Antragstellers, Dienstalter, Gehalt, Zweck der Reise und genauem Aufenthaltszeitraum. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, wer für Kosten aufkommt, die während der Reise entstehen.
  • Bescheinigung der Handelskammer über das Bestehen des Unternehmens in Ecuador.
  • Steuererklärung des Unternehmens in Ecuador.
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate des Unternehmens in Ecuador, gegebenenfalls zusätzlich die Kontobewegungen seit dem letzten Kontoauszug, falls dieser nur quartalsweise erhältlich ist.

Wenn Sie Ihre Geschäftsreise mit einer Besuchsreise auf Einladung oder einer touristischen Reise verbinden, fügen Sie Ihrem Antrag bitte auch die Unterlagen bei, die hier für Reise auf Einladung bzw. Touristische Reise aufgeführt sind.

Familienangehörige, die Sie auf Ihrer Reise begleiten, müssen ein Touristenvisum beantragen. Bitte lesen Sie dazu hier mehr.

Anmerkung: Wenn die Botschaft es für erforderlich hält, ist sie berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern.

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