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Schengen-Visum
Sie planen eine Reise nach Deutschland oder Österreich? ✈️🌍
Informieren Sie sich vor der Antragstellung über die erforderlichen Unterlagen und stellen Sie sicher, dass Ihre Antragsunterlagen vollständig sind.
Allgemeine Unterlagen – Bitte legen Sie die Unterlagen in dieser Reihenfolge vor
- VIDEX-Formular Wichtig: Wir akzeptieren ausschließlich Anträge im VIDEX-Format. Wir behalten uns das Recht vor, Anträge in einem nicht zulässigen Format nicht anzunehmen.
- Zwei biometrische Passfotos im Format 35 x 45 mm, in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
- Aktueller Reisepass, Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit den persönlichen Daten) sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel. Hinweis: Der Reisepass muss mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten.
- Flugreservierung auf den Namen des Antragstellers (Buchungscode der Fluggesellschaft, nicht der Buchungs- oder Reiseagentur).
- Reisekrankenversicherung für das gesamte Schengen-Gebiet mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro ohne Selbstbeteiligung.
- Konsulargebühr für den Visumantrag: ist zum Zeitpunkt der Antragstellung in bar und in US-Dollar entsprechend dem am Tag der Antragstellung geltenden Wechselkurs zu entrichten (Gegenwert von 90,00 Euro). Es werden ausschließlich US-Dollar-Banknoten mit einem Nennwert von höchstens 20,00 USD angenommen.
Nachweise zur Finanzierung und zur Verwurzelung im Heimatland
- Für Arbeitnehmer: Arbeitsbescheinigung (mit Angabe der Beschäftigungsdauer, des Bruttoeinkommens und der gewährten Urlaubstage) sowie Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
- Für Studenten und Schüler: Aktuelle Bescheinigung der Schule oder Universität über die bestehende Einschreibung. Findet die Reise außerhalb der offiziellen Ferienzeiten statt, ist zusätzlich eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung vorzulegen, mit der die Abwesenheit während des Reisezeitraums genehmigt wird.
- Selbstständige: Selbstständige können den RUC, die Ernennungsurkunde und/oder die Aktionärsstruktur vorlegen. SRI-Steuererklärungen sind nicht erforderlich.
- Rentner oder Pensionäre: Rentenbescheinigung des IESS oder Rentenausweis sowie die drei letzten Rentenabrechnungen.
- Kontoauszüge mit den Kontobewegungen der letzten drei Monate von Giro- und Sparkonten. Kreditkartenabrechnungen sind optional. Falls diese vorgelegt werden, dürfen sie ausschließlich den letzten Monat betreffen. Die Unterlagen müssen den verfügbaren Kontostand bzw. das verfügbare Kreditlimit sowie den Namen des Kontoinhabers eindeutig ausweisen. Falls Festgeldanlagen vorhanden sind, wird empfohlen, zusätzlich Kopien der entsprechenden Nachweise vorzulegen.
- Sollten die persönlichen finanziellen Mittel des Antragstellers nicht ausreichen, kann eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, die von einem Familienangehörigen oder einer anderen einladenden Person abgegeben wurde, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um ein offizielles Dokument, das bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort der einladenden Person in Deutschland beantragt werden muss. Für die Beantragung des Visums ist die Vorlage einer Kopie der Verpflichtungserklärung ausreichend. Bei der Reise muss der Antragsteller jedoch das Originaldokument im Handgepäck mitführen, da dieses bei der Einreise in den Schengen-Raum verlangt werden kann.
Nachweise zum Reisezweck
Die Nachweise müssen für den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum gültig sein und dürfen sich nicht nur auf den Aufenthalt in Deutschland beziehen.
Geschäftsreisen
- Einladungsschreiben, Hotelreservierungen oder Eintrittskarten bzw. Anmeldungen für eine Messe oder Veranstaltung. Falls das Unternehmen die Reisekosten übernimmt:
- Bescheinigung des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass dieses die Kosten der Reise übernimmt.
- Registro Único de Contribuyentes (RUC) des Unternehmens.
- Bankauszüge mit den Kontobewegungen des Unternehmens aus den letzten drei Monaten und Angabe der verfügbaren Guthaben.
Tourismus
- Detaillierter Reiseplan.
- Unterkunftsreservierungen (Hotel oder andere Unterkünfte).
- Reservierungen oder Nachweise über die Nutzung innerstaatlicher Transportmittel, auf dem Land- oder Luftweg, sofern zutreffend.
- Eintrittskarten oder Reservierungen für Veranstaltungen, Museen und andere geplante Aktivitäten entsprechend dem vorgesehenen Reiseplan.
Besuch von Familienangehörigen/Freunden
- Formloses Einladungsschreiben, handschriftlich bzw. schriftlich verfasst und auf Deutsch.
- Kopie des deutschen Personalausweises oder des Aufenthaltstitels der einladenden Person.
- Es kann eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, die von einem Familienangehörigen oder einer anderen einladenden Person abgegeben wurde, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um ein offizielles Dokument, das bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort der einladenden Person in Deutschland beantragt werden muss.
Ausnahmefälle
Nicht-ecuadorianische Staatsangehörige: Es müssen ein gültiger Aufenthaltstitel sowie der ausländische Personalausweis vorgelegt werden.
Visumanträge von Personen, die seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig in Ecuador leben, können angenommen werden.
- Antragsteller unter 18 Jahren: Minderjährige Antragsteller müssen von mindestens einem ihrer gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Falls nur einer der gesetzlichen Vertreter persönlich erscheint, muss dem Visumantrag eine notariell beglaubigte Sondervollmacht für das Visumverfahren beigefügt werden, die von dem nicht anwesenden gesetzlichen Vertreter unterzeichnet wurde. Zusätzlich ist eine Kopie des Ausweisdokuments des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Das Dokument „Permiso de salida del país“ kann nicht akzeptiert werden. Zusätzlich sind Kopien der Ausweisdokumente sowie die Geburtsurkunde des Visumantragstellers vorzulegen. Falls die elterliche Sorge übertragen, ausgesetzt oder entzogen wurde, ist zusätzlich ein beglaubigter Auszug aus der entsprechenden Gerichtsentscheidung des zuständigen Gerichts vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell ist.
- Ehegatten deutscher Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Schweizer Staatsangehöriger: Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind eine aktuelle Heiratsurkunde sowie eine Kopie des Reisepasses des Ehegatten vorzulegen.
Alle Angaben in diesem Informationsartikel beruhen auf dem Kenntnisstand und den Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, insbesondere im Hinblick auf zwischenzeitliche Änderungen, wird keine Haftung übernommen.