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Nationale Visa

Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Wichtiger Hinweis

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa © Colourbox

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.

VIDEX- Elektronisches Antragsformular für Langfristigen Aufenthalt
Wir akzeptieren ausschließlich Antragsformulare im Videx Format. Sollte das korrekte Format nicht vorliegen, behalten wir uns vor, den Antrag nicht anzunehmen.

  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:

Checkliste allgemein für alle Nationalen Visa

Zusätzliche Informationen und Checklisten für die spezifischen Visa:

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Der Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums wird von der Botschaft über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an die zuständige Ausländerbehörde Ihres zukünftigen deutschen Wohnsitzes weitergeleitet, die, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, eine Stellungnahme zum Antrag abgeben muss, bevor die Botschaft eine abschließende Entscheidung treffen kann. Aus diesem Grund, müssen Sie mindestens mit einer Bearbeitungszeit von 3-6 Monate rechnen, gezählt ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr vollständiger Antrag von der Botschaft nach Deutschland geschickt wurde. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung schneller erfolgen, aber auch länger dauern. Die Botschaft fragt in regelmäßigen Abständen nach, wie lange es noch dauert.

Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der Antragstellerin oder des Antragstellers selbst, ihrer oder seiner gesetzlichen Vertreterin oder Vertreters oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie benachrichtigt. Sie können Ihren Pass dann bis spätestens zum Ablauf des Visums abholen (Termin zur Passabholung). Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab, es besteht auch die Möglichkeit einer Übersendung an das Büro des Honorarkonsuls in Cuenca und Guayaquil. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erteilen Sie bitte eine formlose Vollmacht und geben sie Ihrer Vertreterin oder Ihrem Vertreter mit. Sollten Sie Ihren Pass nicht fristgerecht abholen, wird dieser dem ECU Aussenministerium zurückgegeben.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Remonstrationsverfahren (Widersprüche)

Ihr Visumantrag wurde abgelehnt.

Möglicherweise sind Sie nach Durchsicht dieser Erläuterungen mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden. Vielleicht haben Sie auch einfach weiterführende Fragen zu den Ablehnungsgründen Ihres persönlichen Visumantrages und/ oder Sie möchten Ablehnungsgründe durch Nachreichung weiterer Unterlagen und Erklärungen ausräumen. In diesen Fällen können Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen die Ablehnung remonstrieren und um erneute Prüfung Ihres Antrages bitten.

Informationen Remonstrationsverfahren

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaberinnen und Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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