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Nationales Visum - Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung von Minderjährigen zu ihrem Personensorgeberechtigten

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Das Verfahren zur Beantragung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung in Deutschland erfolgt ausschließlich elektronisch. Um Ihr Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag über das Auslandsportal ausfüllen und einreichen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Eventuelle Unklarheiten werden direkt über das Portal mit Ihnen geklärt. Sobald alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie einen Link mit einer Einladung zur Buchung eines persönlichen Termins. Zu diesem Termin müssen Sie Ihren Originalreisepass, die ordnungsgemäß mit Apostille versehenen und übersetzten Originalurkunden sowie zwei Passfotos vorlegen.

Minderjährige müssen in Begleitung beider Elternteile erscheinen. Falls ein Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, muss für das Visumverfahren eine besondere Vollmacht vorgelegt werden.

Das Dokument „Permiso de salida del país“ (Ausreisegenehmigung) kann nicht als Ersatz für die erforderliche Vollmacht akzeptiert werden.

Die Botschaft behält sich das Recht vor, in Einzelfällen weitere Nachweise anzufordern.

Checkliste Antragsunterlagen

  • Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
  • Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
  • Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador, sofern zutreffend.
  • Krankenversicherung, die ab dem Einreisedatum in den Schengen-Raum für 90 Tage gültig ist, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung. Dieser Nachweis kann nach der Genehmigung des Visums nachgereicht werden.
  • Vollständige Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes, mit Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt.
  • Gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht (gegebenenfalls das Scheidungsurteil der Eltern mit der Entscheidung über das Sorgerecht), mit entsprechender Apostille und deutscher Übersetzung, sofern sich aus der Geburtsurkunde nicht eindeutig ergibt, dass das alleinige Sorgerecht besteht.
  • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind, mit Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt, oder eine notariell beglaubigte Vollmacht, mit der der Umzug des Kindes nach Deutschland ausdrücklich genehmigt wird, ebenfalls mit Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt.
  • Aufenthaltstitel (Aufenthaltstitel) und Reisepass des in Deutschland lebenden gesetzlichen Vertreters.
  • Notariell beglaubigte Vollmacht der sorgeberechtigten Person, falls diese nicht persönlich zur Beantragung des Visums erscheint.
  • Zahlung der Visumgebühr in Höhe von 75 Euro in bar in US-Dollar zum am Tag der Antragstellung bei der Botschaft geltenden Wechselkurs.
  • Empfohlene zusätzliche Unterlagen: Wir empfehlen, die folgenden Unterlagen im Auslandsportal im Abschnitt „Sonstige Dokumente“ hochzuladen:
    • Arbeitsvertrag des in Deutschland lebenden gesetzlichen Vertreters sowie Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
    • Mietvertrag des in Deutschland lebenden gesetzlichen Vertreters.
    • Einfaches, unterschriebenes Einladungsschreiben in deutscher Sprache mit einer Erläuterung der geplanten Lebenssituation und der Perspektiven des minderjährigen Kindes in Deutschland.
  • Falls der Familiennachzug zu einer Person erfolgt, die nicht über ausreichende eigene Einkünfte verfügt (z. B. zu einem Studierenden), muss der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, beispielsweise durch ein Sperrkonto.

Alle Angaben in diesem Merkblatt entsprechen dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben übernommen werden, da sich die Anforderungen und Verfahren nachträglich geändert haben können.

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