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Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland

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Für bestimmte Kategorien eines nationalen Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in Deutschland zu sichern. Eine Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen, ist die Einrichtung eines Sperrkontos in Deutschland.

In bestimmten Visumverfahren zur Beantragung eines nationalen Visums ist die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland erforderlich, auf das vorab ein festgelegter Geldbetrag eingezahlt wird. Der Kontoinhaber kann monatlich entsprechend den festgelegten Höchstbeträgen über das Guthaben verfügen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass während des Aufenthalts in Deutschland ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Die auf das Sperrkonto einzuzahlenden Beträge variieren je nach Visumkategorie und Aufenthaltszweck. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der für die jeweiligen Fälle geltenden Beträge:

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Visumunterlagen erst einreichen können, nachdem Ihnen die Bestätigung der deutschen Bank über den Eingang des gesamten erforderlichen Betrags vorliegt.

Bitte wenden Sie sich an ein Bankinstitut, das zur Durchführung von Bankgeschäften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechtigt ist. Es empfiehlt sich, den Zweck der Kontoeröffnung anzugeben und darauf hinzuweisen, dass eine persönliche Vorsprache in Deutschland nicht möglich ist, da das Visum noch nicht erteilt wurde.

Die Eröffnung eines Sperrkontos liegt im Ermessen der jeweiligen Bank und richtet sich nach deren internen Richtlinien.

Das Auswärtige Amt hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link (auf Deutsch und Englisch)

Die Botschaft kann Sie lediglich bei der Beglaubigung von Unterschriften und Passkopien unterstützen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bei Fragen zum Sperrkonto wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Bank.

Haftungsausschluss: Diese Informationen wurden sorgfältig geprüft und zusammengestellt. Da sich die geltenden Vorschriften und die einzureichenden Unterlagen jedoch kurzfristig ändern können, wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Aus diesen Informationen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

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