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Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte - Chancenkarte

18.07.2024 - Artikel

Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen und dem Visumverfahren für die Arbeitssuche von Fachkräften.

Das Verfahren zur Beantragung eines nationalen Visums zum Zweck Chancenkarte in Deutschland erfolgt ausschließlich elektronisch. Um Ihr Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag über das Auslandsportal ausfüllen und einreichen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Eventuelle Unklarheiten werden direkt über das Portal mit Ihnen geklärt. Sobald alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie einen Link mit einer Einladung zur Buchung eines persönlichen Termins. Zu diesem Termin müssen Sie Ihren Originalreisepass, die ordnungsgemäß mit Apostille versehenen und übersetzten Originalurkunden sowie zwei Passfotos vorlegen.

Checkliste Antragsunterlagen

  • Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
  • Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
  • Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador, sofern zutreffend.
  • Krankenversicherung, die ab dem Einreisedatum in den Schengen-Raum für 90 Tage gültig ist, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung. Dieser Nachweis kann nach der Genehmigung des Visums nachgereicht werden.
  • Nachweis über die Finanzierung des Studiums: deutsche Verpflichtungserklärung, abgegeben von einer in Deutschland wohnhaften Person und/oder einer Person mit Einkommen in Deutschland, oder ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank mit ausreichenden Mitteln für ein Jahr.
  • Unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache (das Dokument kann mit einer einfachen Übersetzung eingereicht werden).

    Das Motivationsschreiben ist ein persönliches Dokument, in dem die antragstellende Person ihr Vorhaben zur Arbeitssuche in Deutschland erläutern soll. Das Schreiben sollte unter anderem folgende Aspekte enthalten:

    • Persönliche Vorstellung:
      Angaben zur eigenen Person, zur schulischen, akademischen oder beruflichen Ausbildung, zur bisherigen Berufserfahrung sowie zu den beruflichen Zielen.
    • Aktuelle Situation:
      Beschreibung der derzeitigen Tätigkeit (Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung oder andere relevante Aktivitäten).
    • Motivation für die Beantragung der Chancenkarte:
      Erläuterung der persönlichen und beruflichen Gründe, aus denen die antragstellende Person in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung suchen möchte, sowie der Gründe, warum der deutsche Arbeitsmarkt ihren beruflichen Qualifikationen und Zielen entspricht.
    • Planung der Arbeitssuche:
      Beschreibung der geplanten Vorgehensweise bei der Arbeitssuche in Deutschland, einschließlich des angestrebten Berufsfeldes oder der Branche, der Art der gesuchten Beschäftigung, der Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen eine Bewerbung geplant ist, sowie der Strategie zur Suche einer qualifizierten Beschäftigung.
    • Planung des Aufenthalts in Deutschland:
      Angaben dazu, wo die antragstellende Person während der Arbeitssuche wohnen wird und wie der Aufenthalt organisatorisch geplant ist.
    • Anerkennung der Berufsqualifikation (falls zutreffend):
      Sofern für die angestrebte Tätigkeit eine Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, Erläuterung der geplanten Schritte zur Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland.
    • Berufliche Ziele:
      Erläuterung, wie die angestrebte Beschäftigung in Deutschland zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung beitragen soll und wie die dabei erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen künftig genutzt werden sollen.
    • Vorbereitung auf die Arbeitssuche in Deutschland:
      Angaben zu den bisher getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen, beispielsweise zum Erlernen der deutschen oder englischen Sprache, zur Anerkennung von Abschlüssen, zur Recherche über den deutschen Arbeitsmarkt, zur Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern oder zu anderen relevanten Aktivitäten.
  • Lebenslauf in deutscher Sprache (eine einfache Übersetzung dieses Dokuments ist ausreichend)
  • Originaler Hochschulabschluss mit Apostille und offizieller Übersetzung ins Deutsche.
    Nachweis über die Anerkennung des Hochschulabschlusses in Deutschland. Um zu überprüfen, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie sich auf folgenden Webseiten informieren:
    • Anabin
    • Anerkennung in Deutschland*Falls Ihr Hochschulabschluss nicht in der Anabin-Datenbank eingetragen ist, müssen Sie beim ZAB-Portal eine „Zeugnisbewertung“ (Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses) beantragen.
  • Für Gesundheitsfachkräfte: Bescheid über festgestellte wesentliche Unterschiede (Defizitbescheid, Zwischenbescheid, Teilanerkennungsbescheid), ausgestellt von der für das Anerkennungsverfahren zuständigen deutschen Behörde. Bitte konsultieren Sie hierzu die Website „Anerkennung in Deutschland“.
  • Visumgebühr in Höhe von 75 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar in US-Dollar zum am Tag der Antragstellung geltenden Wechselkurs zu entrichten.

Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

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