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Nationales Visum

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Allgemeine Informationen – Nationales Visum

Sie werden gebeten Ihr Visum online über das Auslandsportal zu beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Dokumente hochgeladen haben, prüft die Botschaft, ob Ihre Angaben und Unterlagen vollständig sind.

Etwaige Unklarheiten werden direkt über das Portal über die Kommentarfunktion mit Ihnen geklärt. Nach Abschluss der Prüfung der Dokumente durch die Botschaft, erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung für einen persönlichen Termin.

Bei dem anschließenden Termin in der Botschaft erfolgt lediglich die Identitätsprüfung, die Erfassung Ihrer biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) sowie die Zahlung der Visa-Gebühr.


Folgende Kategorien müssen online beantragt werden:
• Chancenkarte
• Arbeitsvisa
• Studienvisa, Studienbewerbervisa sowie Visa für studienvorbereitende Maßnahmen
• Ausbildungsvisa (Ausbildung), berufliche Weiterbildung oder Ausbildungsplatzsuche
• Visum zur Anerkennung von Abschlüssen (§ 16d AufenthG)
• Familiennachzug (auch im Rahmen des Freizügigkeitsrechts)

Persönliche Antragstellung (vor Ort)

Für folgende Visumkategorien ist eine persönliche Terminbuchung erforderlich:

Sprachkurse
Praktika / studienbezogene Praktika
Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst)
Au-pair:
Schüleraustausch / Schulbesuch

Apostille, Übersetzungen und Einreichung von Unterlagen

Amtliche Dokumente, die in Ecuador (und allgemein außerhalb Europas) ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen und zusammen mit einer deutschen Übersetzung eines von der Deutschen Botschaft anerkannten vereidigten Übersetzers bzw. einer vereidigten Übersetzerin eingereicht werden.

Als amtliche Dokumente gelten insbesondere Unterlagen, die von staatlichen, kommunalen, gerichtlichen, schulischen oder notariellen Behörden ausgestellt wurden, zum Beispiel:

Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Hochschulabschlüsse und andere Bildungsnachweise
Ausreisegenehmigungen
Notariell beurkundete oder beglaubigte Dokumente
Sonstige von einer zuständigen Behörde ausgestellte Dokumente

Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.

Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern, sofern diese für die Bearbeitung des Visumantrags erforderlich sind.

Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen

Diese nationalen Visa können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Konsulat der Deutschen Botschaft beantragt werden.

Wichtiger Hinweis: Bei der Nutzung des Terminvergabesystems über ein Mobiltelefon kann es zu Darstellungsproblemen kommen. Wir empfehlen daher, die Terminbuchung über einen Computer vorzunehmen.

Jede antragstellende Person muss persönlich zum Termin erscheinen.

Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie automatisch eine Terminbestätigung per E-Mail. Bitte überprüfen Sie vor dem Absenden Ihrer Buchung sorgfältig, ob Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt eingegeben haben. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner.

Bringen Sie am Tag Ihres Termins die Terminbestätigung (ausgedruckt oder in digitaler Form) sowie alle für Ihren Visumantrag erforderlichen Unterlagen mit.

Ohne vorherige Terminvereinbarung kann kein Visumantrag entgegengenommen werden.

WICHTIG: Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Ihrem Termin. Verspätet eintreffende Antragstellerinnen und Antragsteller können nicht eingelassen werden.

Falls Sie Ihren Termin stornieren möchten, ist dies ausschließlich online über den Stornierungslink möglich, der Ihnen automatisch mit der Terminbestätigung per E-Mail zugesandt wird. Die Botschaft kann die Stornierung nicht für Sie vornehmen. Wird der Termin nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt storniert, wird Ihr Name für einen bestimmten Zeitraum gesperrt und Sie können in dieser Zeit keinen neuen Termin buchen.

Minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller müssen gemeinsam mit beiden Elternteilen zum Termin erscheinen. Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist eine besondere Vollmacht für das Visumverfahren vorzulegen. Das Dokument „Permiso de salida del país“ wird hierfür nicht anerkannt. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine Vollmacht verlangt werden, die den dauerhaften Umzug des minderjährigen Kindes nach Deutschland ausdrücklich erlaubt.

Hinweis: Am Haupteingang der Botschaft müssen alle Besucherinnen und Besucher beim Betreten des Gebäudes ein Ausweisdokument als Pfand hinterlegen.

Bitte prüfen Sie daher im Voraus, welche Unterlagen Sie für Ihr Anliegen in der Botschaft benötigen, damit Sie am Eingang gegebenenfalls ein anderes gültiges Ausweisdokument hinterlegen können.

Gebühren für nationale Visa

Die Visumgebühr beträgt 75€ (Umrechnung in USD zum Tageskurs). Die Zahlung erfolgt am Tag des Termins nach erfolgreicher Datenerfassung am Schalter ausschließlich in bar. Minderjährige zahlen 37,5€. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.

Bearbeitungszeit nationaler Visa

Die Bearbeitungsdauer eines Visumantrags hängt von der beantragten Visumkategorie sowie vom jeweils anzuwendenden Verfahren ab.

Je nach Visumkategorie kann die Botschaft vor ihrer Entscheidung die Beteiligung weiterer deutscher Behörden erforderlich machen. Hierzu kann der Visumantrag unter anderem an die zuständige Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort in Deutschland, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) oder die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet werden.

Aus diesem Grund kann die Bearbeitungszeit je nach Visumart und den zu beteiligenden Behörden erheblich variieren. Die Botschaft kann erst dann über den Antrag entscheiden, wenn alle erforderlichen Stellungnahmen oder Zustimmungen der zuständigen Behörden vorliegen.

Es wird empfohlen, den Visumantrag 3 bis 6 Monate vor der geplanten Reise einzureichen und verbindliche Reisebuchungen erst vorzunehmen, nachdem das Visum erteilt wurde.

Hinweis: Je nach der beantragten Visumkategorie sind zusätzlich die entsprechenden Merkblätter und Informationen zu beachten. Die Antragsunterlagen müssen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung der Antragstellung oder zur Versagung des Visums führen.

Alle Angaben in diesem Informationsblatt beruhen auf dem Kenntnisstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen, insbesondere nicht für nachträgliche Änderungen.

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