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Nationales Visum

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Allgemeine Informationen – Nationales Visum

Sie werden gebeten Ihr Visum online über das Auslandsportal zu beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Dokumente hochgeladen haben, prüft die Botschaft, ob Ihre Angaben und Unterlagen vollständig sind.

Etwaige Unklarheiten werden direkt über das Portal über die Kommentarfunktion mit Ihnen geklärt. Nach Abschluss der Prüfung der Dokumente durch die Botschaft, erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung für einen persönlichen Termin.

Bei dem anschließenden Termin in der Botschaft erfolgt lediglich die Identitätsprüfung, die Erfassung Ihrer biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) sowie die Zahlung der Visa-Gebühr.


Folgende Kategorien müssen online beantragt werden:
• Chancenkarte
• Arbeitsvisa
• Studienvisa, Studienbewerbervisa sowie Visa für studienvorbereitende Maßnahmen
• Ausbildungsvisa (Ausbildung), berufliche Weiterbildung oder Ausbildungsplatzsuche
• Visum zur Anerkennung von Abschlüssen (§ 16d AufenthG)
• Familiennachzug (auch im Rahmen des Freizügigkeitsrechts)

Persönliche Antragstellung (vor Ort)

Für folgende Visumkategorien ist eine persönliche Terminbuchung erforderlich:

Sprachkurse
Praktika / studienbezogene Praktika
Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst)
Au-pair:
Schüleraustausch / Schulbesuch

Ecuadorianische Dokumente

Offizielle ecuadorianische (und generell nicht-europäische) Dokumente müssen mit Apostille versehen und von einem bei der Botschaft zugelassenen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
Als offizielle Dokumente gelten insbesondere Urkunden staatlicher, kommunaler, schulischer oder notarieller Stellen (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Universitätsabschlüsse, Ausreisegenehmigungen, notarielle Urkunden usw.).
Alle Unterlagen sind in einem vollständigen Satz von Originalen vorzulegen. Die Botschaft behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen

Die Beantragung dieser nationalen Visa ist nur mit vorherigem Termin bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft möglich. Termine werden ausschließlich über die Website vergeben, nicht per E-Mail oder Telefon. Bei mobilen Endgeräten kann es zu Darstellungsproblemen kommen.

Jede antragstellende Person muss persönlich erscheinen.

Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie automatisch eine Terminbestätigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse sorgfältig. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Die Bestätigung ist auszudrucken und zum Termin mitzubringen, ebenso wie alle erforderlichen Unterlagen. Ohne Termin ist eine Antragstellung nicht möglich.

Wichtig: Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Ihrem Termin. Verspätet erscheinende Personen werden nicht zugelassen.

Eine Terminabsage ist ausschließlich über den in der Bestätigungsmail enthaltenen Stornierungslink möglich. Die Botschaft kann dies nicht für Sie übernehmen. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage kann Ihr Name für einen bestimmten Zeitraum gesperrt werden.
Die Passausgabe erfolgt ebenfalls nur nach Terminvereinbarung.

Bei minderjährigen Antragstellern müssen beide Elternteile persönlich anwesend sein. Erscheint ein Elternteil nicht, ist eine besondere Vollmacht für das Visumverfahren vorzulegen. Das Dokument „Ausreisegenehmigung“ kann hierfür nicht akzeptiert werden. In bestimmten Fällen kann außerdem eine Vollmacht verlangt werden, die den dauerhaften Umzug des minderjährigen Kindes nach Deutschland erlaubt.

Hinweis: Am Haupteingang der Botschaft werden alle Personen, die das Gebäude betreten möchten, gebeten, ein Ausweisdokument zu hinterlegen. Bitte prüfen Sie daher im Voraus, welche Unterlagen Sie für Ihren Termin in der Botschaft benötigen, damit Sie gegebenenfalls ein anderes Dokument, das Ihre Identität nachweist, am Eingang des Gebäudes hinterlegen können.

Gebühren für nationale Visa

Die Visumgebühr beträgt 75€ (Umrechnung in USD zum Tageskurs). Die Zahlung erfolgt am Tag des Termins nach erfolgreicher Datenerfassung am Schalter ausschließlich in bar. Minderjährige zahlen 37,5€. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.

Bearbeitungszeit nationaler Visa

Die Bearbeitungsdauer eines Visumantrags hängt von der beantragten Visumkategorie sowie vom jeweils anzuwendenden Verfahren ab.

Je nach Visumkategorie kann die Botschaft vor ihrer Entscheidung die Beteiligung weiterer deutscher Behörden erforderlich machen. Hierzu kann der Visumantrag unter anderem an die zuständige Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort in Deutschland, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) oder die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet werden.

Aus diesem Grund kann die Bearbeitungszeit je nach Visumart und den zu beteiligenden Behörden erheblich variieren. Die Botschaft kann erst dann über den Antrag entscheiden, wenn alle erforderlichen Stellungnahmen oder Zustimmungen der zuständigen Behörden vorliegen.

Es wird empfohlen, den Visumantrag 3 bis 6 Monate vor der geplanten Reise einzureichen und verbindliche Reisebuchungen erst vorzunehmen, nachdem das Visum erteilt wurde.

Hinweis: Je nach der beantragten Visumkategorie sind zusätzlich die entsprechenden Merkblätter und Informationen zu beachten. Die Antragsunterlagen müssen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung der Antragstellung oder zur Versagung des Visums führen.

Alle Angaben in diesem Informationsblatt beruhen auf dem Kenntnisstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen, insbesondere nicht für nachträgliche Änderungen.

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