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Visum zur Forschungstätigkeit

03.09.2026 - Artikel

Erforderliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und zum Verfahren zur Beantragung eines Visums für eine Tätigkeit als Forscher/in in Deutschland

Jede/r Antragsteller/in muss persönlich zum vereinbarten Termin erscheinen. Alle Termine müssen über unser Terminvergabesystem vereinbart werden.

Checkliste Antragsunterlagen

Diese Unterlagen müssen Sie am Tag Ihres Termins persönlich in unserer Botschaft vorlegen:

  • Ausgefülltes VIDEX-Antragsformular: Das Antragsformular muss online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und zum Termin mitgebracht werden.
  • Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
  • Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
  • Reisekrankenversicherung, gültig für 90 Tage ab der Einreise in den Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR und ohne Selbstbeteiligung (kann nach Erteilung der Visumsgenehmigung nachgereicht werden).
  • Lebenslauf in deutscher Sprache (dieses Dokument kann mit einer einfachen Übersetzung eingereicht werden).
  • Deutscher Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der als gleichwertig mit einem deutschen
  • Hochschulabschluss anerkannt ist und für die vorgesehene Tätigkeit relevant ist. Original und Kopie sind vorzulegen. Bei einem ausländischen Hochschulabschluss muss dieser mit einer Apostille versehen und mit einer amtlichen Übersetzung ins Deutsche versehen sein.
  • Nachweis über die Anerkennung des Hochschulabschlusses in Deutschland. Ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie über folgende Webseiten überprüfen:
    • Anabin
    • Anerkennung in Deutschland
    • *Hinweis: Falls Ihr Hochschulabschluss nicht in der Anabin-Datenbank aufgeführt ist, müssen Sie eine Zeugnisbewertung (Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses) über das Portal der ZAB beantragen.
  • Einladungsschreiben der Universität oder Forschungseinrichtung in Deutschland, aus dem die Art der wissenschaftlichen Tätigkeit, die Dauer des Aufenthalts sowie die Art und Höhe der Finanzierung des Aufenthalts hervorgehen. Die Finanzierung kann in Form eines Gehalts oder eines Stipendiums erfolgen. In beiden Fällen darf die Finanzierung einen Betrag von 1.532 Euro brutto monatlich nicht unterschreiten.
  • Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung zwischen der Forschungseinrichtung/Universität und dem Forscher/der Forscherin, von beiden Parteien unterzeichnet. Für die Aufnahmevereinbarung kann das entsprechende Muster verwendet werden.
  • Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in bar in US-Dollar zum jeweils gültigen Tageswechselkurs der Botschaft.

In bestimmten Fällen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Alle Angaben in diesem Merkblatt entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden, da zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sein können.

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