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Nationales Visum - Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit
Informationen zum Visum für einen Au-pair-Aufenthalt in Deutschland.
Jede antragstellende Person muss persönlich zu ihrem Termin erscheinen. Alle Termine müssen über unser Terminvergabesystem vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung nachweisen müssen, dass Sie über grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. In einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2003 mit dem Titel „Verbesserung der privaten Au-pair-Vermittlung und wirksame Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch“ wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die deutschen Auslandsvertretungen bei der Prüfung und Erteilung von Au-pair-Visa besonderes Augenmerk auf die Sprachkenntnisse der Antragstellenden legen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Au-pairs während ihres Aufenthalts in Deutschland im Falle von Problemen mit der Gastfamilie gegebenenfalls Hilfe suchen können.
Das Mindestalter für eine Tätigkeit als Au-pair beträgt 18 Jahre (bei Beginn des Vertrags), das Höchstalter 26 Jahre (zum Zeitpunkt der Visumbeantragung). Die übliche Umgangssprache in der Gastfamilie muss Deutsch sein. Der Vertrag muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens einem Jahr abgeschlossen werden.
Zwischen dem Au-pair und den Gasteltern darf kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Außerdem dürfen das Au-pair und die Gastfamilie nicht die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen.
Checkliste Antragsunterlagen
- Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
- Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
- Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
- Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
- Reisekrankenversicherung, gültig für 90 Tage ab der Einreise in den Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR und ohne Selbstbeteiligung (kann nach Erteilung der Visumsgenehmigung nachgereicht werden).
- Lebenslauf in deutscher Sprache. Eine einfache Übersetzung dieses Dokuments ist ausreichend.
- Unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache. Eine einfache Übersetzung dieses Dokuments ist ausreichend.Das Motivationsschreiben ist ein persönliches Dokument, in dem die antragstellende Person ihre Beweggründe für die Teilnahme an einem Au-pair-Programm in Deutschland darlegen soll. Das Schreiben sollte unter anderem folgende Aspekte enthalten:
- Persönliche Vorstellung:
Angaben zur eigenen Person, zu persönlichen Interessen und zum bisherigen persönlichen Werdegang. - Aktuelle Situation:
Beschreibung der derzeitigen Tätigkeit (Studium, Ausbildung, Berufstätigkeit oder andere Aktivitäten). - Motivation für die Teilnahme an einem Au-pair-Programm in Deutschland:
Erläuterung der persönlichen und beruflichen Gründe, aus denen die antragstellende Person als Au-pair in Deutschland leben und arbeiten möchte. - Erwarteter Nutzen des Au-pair-Aufenthalts:
Beschreibung, wie diese einjährige Erfahrung zur persönlichen, sprachlichen und beruflichen Entwicklung beitragen soll. - Pläne nach der Rückkehr nach Ecuador:
Erläuterung, wie die während des Aufenthalts in Deutschland erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten nach der Rückkehr nach Ecuador genutzt werden sollen. - Vorbereitung auf den Au-pair-Aufenthalt:
Angaben zu den bisherigen Vorbereitungen auf die Au-pair-Tätigkeit, beispielsweise zum Erlernen der deutschen Sprache, zur Vorbereitung auf die deutsche Kultur, zu Erfahrungen in der Kinderbetreuung oder zu anderen relevanten Aktivitäten.
- Persönliche Vorstellung:
- Offizielle Zertifikat über das Bestehen der Deutschprüfung auf dem Niveau A1.
- Zahlung der Visumgebühr in Höhe von 75 Euro in bar in US-Dollar zum am Tag der Antragstellung bei der Botschaft geltenden Wechselkurs.
- Au-pair-Vertrag (auf Deutsch oder Englisch, im Original mit zwei Kopien): Der Vertrag muss die Mindestbedingungen für das Au-pair-Verhältnis enthalten, die dem veröffentlichten unverbindlichen Mustervertrag entsprechen. Er muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Genaue Angaben zu den Vertragsparteien (Gastfamilie und Au-pair).
- Anzahl und Alter der zu betreuenden Kinder.
- Beginn und Ende des Vertrags.
- Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs.
- Vereinbarung über das Taschengeld (derzeit mindestens 280 Euro monatlich).
- Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie gegen Unfälle abzusichern.
- Vereinbarung über die Arbeitszeiten (höchstens sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens zwei arbeitsfreie Tage pro Monat).
- Au-Pair Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit
- Erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie in Deutschland.
- Kopien der deutschen Personalausweise der in Deutschland lebenden Gastfamilie oder Kopien der Reisepässe und Aufenthaltstitel der Familienmitglieder.
Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Website über den Aufenthalt von Au-pairs sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilien und Au-pairs. Wählen Sie dort die Option „Publikationen“ und geben Sie in der Suchfunktion „Au-pair“ ein, um die Merkblätter für Au-pair-Gastfamilien und Au-pairs sowie das Muster des Au-pair-Vertrags zu finden.
Auf der Website www.guetegemeinschaft-aupair.de finden Sie im Downloadcenter Informationen in mehreren Sprachen über den Aufenthalt von Au-pairs sowie über Au-pair-Agenturen mit dem Qualitätssiegel der „Gütegemeinschaft Au pair e.V.“.
Alle Angaben in diesem Merkblatt entsprechen dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben übernommen werden, da sich die Anforderungen und Verfahren nachträglich geändert haben können.