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Nationales Visum - Schüleraustausch/Schulbesuch

Artikel

Informationen zum Visum für einen Schüleraustausch in Deutschland.

Jede antragstellende Person muss persönlich zu ihrem Termin erscheinen. Alle Termine müssen über unser Terminvergabesystem vereinbart werden.

Checkliste Antragsunterlagen

  • Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
  • Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
  • Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
  • Für minderjährige: Kopien der Cédulas (Ecuadorianischer Personalausweise) der Eltern
  • Vollmacht Minderjährige von der Gastfamilie und den Eltern unterschrieben
  • Reisekrankenversicherung, gültig für 90 Tage ab der Einreise in den Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR und ohne Selbstbeteiligung (kann nach Erteilung der Visumsgenehmigung nachgereicht werden).
  • Falls das Austausch-/Schulprogramm im Ausland von einer Organisation durchgeführt wird, fügen Sie bitte die von dieser Organisation ausgestellten Unterlagen bei.
  • Aufnahmebestätigung der Schule in Deutschland; handelt es sich um ein einseitiges Programm ohne Charakter eines Schüleraustauschs, muss aus der Bestätigung die internationale Ausrichtung der Schule hervorgehen.
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des Internats, aus dem die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung hervorgeht.
  • Bestätigung der ecuadorianischen Schule über die Genehmigung des Schüleraustauschs.
  • Nachweis über die Finanzierung: Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern, Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie Gehaltsnachweise der letzten drei Monate.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,00 € zum tagesaktuellen Wechselkurs in US-Dollar. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss diese Gebühr am Tag des Termins am Visumschalter entrichten, nachdem die Daten erfolgreich durch den Schaltermitarbeiter/die Schaltermitarbeiterin erfasst wurden. Die Zahlung ist ausschließlich in bar möglich. Minderjährige zahlen eine Gebühr in Höhe von 37,50 €. *Die zu zahlende Gebühr ist eine Bearbeitungsgebühr, die auch bei Nichterteilung eines Visums einbehalten wird.

Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden

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