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Nationales Visum – Aufenthaltserlaubnis: Studierende/Studienbewerber
Erforderliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und zum Verfahren für die Beantragung eines Visums für Studierende oder Studienbewerber
Das Verfahren zur Beantragung eines Visums zum Zweck des Studiums oder zur Studienplatzsuche erfolgt ausschließlich elektronisch. Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag über das Auslandsportal ausfüllen und einreichen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
Sollten Unklarheiten bestehen, werden diese direkt über das Portal mit Ihnen geklärt. Sobald alle Unterlagen online überprüft wurden, erhalten Sie einen Link mit einer Einladung zur Vereinbarung eines persönlichen Termins. Bei diesem Termin müssen Sie Ihren Originalpass, die ordnungsgemäß mit Apostille versehenen und übersetzten Originalurkunden sowie zwei Fotos vorlegen.
Checkliste
Diese Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung im Auslandsportal hochladen:
- Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
- Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
- Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
- Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
- Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador, sofern zutreffend.
- Krankenversicherung, die ab dem Einreisedatum in den Schengen-Raum für 90 Tage gültig ist, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung. Dieser Nachweis kann nach der Genehmigung des Visums nachgereicht werden.
- Schulabschlusszeugnis oder zuletzt erworbener Bildungsabschluss, durch das Ministerium für Bildung und Kultur beglaubigt und legalisiert sowie mit Apostille versehen, jeweils mit deutscher oder englischer Übersetzung. Um festzustellen, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie sich über folgende Webseiten informieren:
- Nachweis über erworbene Deutschkenntnisse bzw. Englischkenntnisse, sofern das Hochschulstudium auf Englisch stattfindet. Im Hinblick auf die Sprachkenntnisse müssen Sprachzertifikate nur vorgelegt werden, wenn die entsprechenden Sprachkenntnisse weder von der Bildungseinrichtung geprüft wurden noch im Rahmen einer studienvorbereitenden Maßnahme (z. B. eines Sprachkurses) erworben werden.
- Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs (studienvorbereitender Kurs).
- Lebenslauf in deutscher Sprache (eine einfache Übersetzung dieses Dokuments ist ausreichend).
- Unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache (eine einfache Übersetzung dieses Dokuments ist ausreichend). Das Motivationsschreiben ist ein persönliches Dokument, in dem der/die Antragsteller/in seine/ihre Gründe für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland darlegen soll. Das Schreiben sollte unter anderem folgende Aspekte enthalten:
- Persönliche Vorstellung: Angaben zur Person des/der Antragstellers/in, zu seinen/ihren Interessen und zu seinem/ihrem persönlichen Werdegang.
- Aktuelle Situation: Beschreibung der derzeitigen Tätigkeit (Studium, Berufsausbildung, Beschäftigung oder sonstige Tätigkeiten).
- Motivation für ein Hochschulstudium in Deutschland: Erläuterung der persönlichen, akademischen und beruflichen Gründe für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland sowie der Gründe für die Wahl der Hochschule und des Studiengangs.
- Ziele des Studiums: Beschreibung der Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten, die während des Studiums erworben werden sollen, sowie der akademischen und beruflichen Ziele, die erreicht werden sollen.
- Erwartete Vorteile des Studiums: Erläuterung, wie die Hochschulausbildung in Deutschland zur persönlichen und beruflichen Entwicklung beitragen wird und inwiefern sie den bisherigen akademischen Werdegang ergänzt.
- Pläne nach Abschluss des Studiums: Erläuterung der Pläne nach Abschluss des Studiums bzw. Studienprogramms, insbesondere wie die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im zukünftigen Berufsleben eingesetzt werden sollen.
- Vorbereitung auf das Studium in Deutschland: Angaben zu den Maßnahmen, die zur Vorbereitung auf das Hochschulstudium ergriffen wurden, beispielsweise zum Erlernen der deutschen Sprache (sofern erforderlich), zur akademischen Vorbereitung, zur Recherche über den Studiengang und die Hochschule sowie zu weiteren relevanten Aspekten des geplanten Studienvorhabens.
- Nachweis über die Finanzierung des Studiums: eine deutsche Verpflichtungserklärung, abgegeben von einer in Deutschland wohnhaften Person und/oder einer Person mit Einkommen in Deutschland, oder ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank mit ausreichenden Mitteln für ein Jahr.
- Zahlung der Visumgebühr (75 Euro) in US-Dollar in bar zum jeweils gültigen Tageskurs bei der Botschaft.
- Wenn Sie an einer privaten Hochschule oder an einer Hochschule studieren werden, die Studiengebühren erhebt, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Von der Hochschule ausgestelltes Dokument, aus dem die Höhe der zu zahlenden Studiengebühren hervorgeht.
- Nachweis, dass ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung dieser Studiengebühren zur Verfügung stehen, beispielsweise:
ein aktueller Kontoauszug, aus dem das verfügbare Guthaben hervorgeht;
ein Kreditkartenauszug, aus dem der verfügbare Kreditrahmen hervorgeht; oder
Festgeldanlagen oder andere Unterlagen, die die erforderlichen finanziellen Mittel nachweisen.
- Bei Studienbewerbern:
- Nachweis über die Anmeldung zu einem intensiven Deutschkurs in Deutschland mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen und höchstens einem Jahr. Der Kurs muss mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
- Nachweis über die Bewerbung an einer deutschen Hochschule oder eine Einladung zu einer persönlichen Aufnahmeprüfung.
Alle Angaben in diesem Informationsblatt entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen kann jedoch nicht übernommen werden, da zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sein können.