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Nationales Visum - Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung/Ehegattennachzug mit europäischen Ehepartnern (Freizügigkeit)
Voraussetzungen und Verfahren zur Beantragung eines Visums zum Zweck des Zusammenlebens mit dem europäischen Ehegatten bzw. der europäischen Ehegattin in Deutschland (gilt nicht für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger).
Dieses Visum ist nicht für den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen bestimmt. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt für den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen.
Das Verfahren zur Beantragung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung mit europäischen Ehepartnern (Freizügigkeit) in Deutschland erfolgt ausschließlich elektronisch. Um Ihr Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag über das Auslandsportal ausfüllen und einreichen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Eventuelle Unklarheiten werden direkt über das Portal mit Ihnen geklärt. Sobald alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie einen Link mit einer Einladung zur Buchung eines persönlichen Termins. Zu diesem Termin müssen Sie Ihren Originalreisepass, die ordnungsgemäß mit Apostille versehenen und übersetzten Originalurkunden sowie zwei Passfotos vorlegen.
Checkliste Antragsunterlagen
- Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
- Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
- Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
- Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
- Kopien des Reisepasses des Ehegatten bzw. der Ehegattin in Deutschland.
- Apostillierte Heiratsurkunde mit entsprechender Übersetzung ins Deutsche.*Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Botschaft des jeweiligen Heimatlandes Ihres Ehegatten, ob eine Registrierung der in Ecuador geschlossenen Ehe eine Wirksamkeitsvoraussetzung ist. Der Antrag auf ein Visum gem. EU-Freizügigkeitsrecht kann erst angenommen werden, wenn alle Voraussetzungen für eine wirksame Ehe vorliegen.
- Reisekrankenversicherung, gültig für 90 Tage ab der Einreise in den Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR und ohne Selbstbeteiligung (kann nach Erteilung der Visumsgenehmigung nachgereicht werden).
- Meldebescheinigung des Ehegatten bzw. der Ehegattin in Deutschland
- Arbeitsvertrag des Ehegatten bzw. der Ehegattin in Deutschland sowie Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
- Mietvertrag des Ehegatten bzw. der Ehegattin in Deutschland.
- Ein einfaches Einladungsschreiben des Ehegatten bzw. der Ehegattin in deutscher Sprache. Das Schreiben muss unterschrieben sein und die Anschrift in Deutschland enthalten, unter der das Ehepaar künftig gemeinsam wohnen wird.
Die Botschaft behält sich im Einzelfall vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.