Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationales Visum - Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit

Artikel

Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind in der nachfolgenden Checkliste aufgeführt. Der Antrag mit Erklärung wird im Original abgegeben.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Erläuterungen im Artikel Checkliste allgemein für alle Nationalen Visa.

Die Botschaft behält sich zur Prüfung im Einzelfall vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden

Bei Abholung sind die Visumdaten umgehend zu prüfen.

Bitte beachten Sie, dass bei Antragstellung grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse (A 1 Zertifikat) nachgewiesen werden müssen. Durch den Bundestagsbeschluss vom 3. Juli 2003 „Für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-pair-Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch“ wurde die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die deutschen Auslandsvertretungen bei der Prüfung und Erteilung von Visa für Au-pairs besonders auf vorhandene Sprachkompetenz achten, damit diese bei Bedarf während des Aufenthalts in Deutschland bei Problemen mit den Gastfamilien Hilfe suchen können. Die Sprachkenntnisse werden daher im Rahmen des Visumverfahrens durch ein Gespräch über Alltagsthemen überprüft. Auch im Hinblick auf die immer wieder auftauchenden Problemfälle sind solide A1-Kenntnisse für einen Au-pair-Aufenthalt unerlässlich.

Das Mindestalter für eine Au-Pair-Tätigkeit beträgt 18 Jahre (bei Vertragsbeginn), das Höchstalter 26 Jahre (bei Antragstellung). In der deutschen Gastfamilie muss Deutsch die tägliche Umgangssprache sein. Der Vertrag muss für mindestens sechs Monate bis höchstens ein Jahr abgeschlossen werden.

Checkliste Antragsunterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Erklärung über Falschangaben ausgefüllt und unterschrieben (zweifach), entweder online über VIDEX.
  • zwei identische Farbfotos, nicht älter als sechs Monate, weißer Hintergrund
  • Reisepass (min. noch 3 Monate bei Beendigung des Reisezweckes und mind. zwei freie Seiten), bisherige Reisepässe
  • Au-Pair-Vertrag (Original und zwei Kopien), Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher Sprache
  • Au-Pair Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit

  • Kopien der Personalausweise oder Reisepass mit Aufenthaltstitel der Gasteltern

  • Meldebescheinigung aller Familienangehörigen unter der vorgesehenen Aufenthaltsadresse

  • Gebühr (in US-Dollar zum jeweiligen Kurs der Botschaft)
nach oben