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Schengen-Visa

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Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.

Ein Mehrjahresvisum ( 1-, 2- oder 5 jährige Gültigkeit) kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 24 Abs.2 Nr. a-c vorliegen und im Antrag nachgewiesen werden:

https://lexparency.de/eu/32009R0810/ART_24/

https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/visa-code.html

Ecuadorianische Staatsangehörige, die sich für maximal 24 Stunden im Transitbereich nur eines Flughafens im Schengenraum aufhalten, benötigen kein Visum. Ecuadorianische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Diplomaten- oder Dienstpass (pasaporte oficial) benötigen kein Visum.

Wo muss ich mein Visum beantragen?

Sie können ein Visum bei der Botschaft Quito beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ecuador haben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Ecuador, wenn Umstände erkennen lassen, dass Sie hier bereits seit mindestens 6 Monate aufhalten und einen ecuadorianischen Aufenthaltstitel haben (kein Visum). Die Botschaft ist nicht zuständig für ecuadorianische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

Die Beantragung kann nur bei der Botschaft in Quito erfolgen.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Wichtig: Wir akzeptieren ausschließlich Antragsformulare im Videx Format. Sollte das korrekte Format nicht vorliegen, behalten wir uns vor, den Antrag nicht anzunehmen.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 10-15 Werktage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen der Antragstellerin oder des Antragstellers selbst, ihrer oder seiner gesetzlichen Vertreterin oder Vertreters oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass bis spätestens zum Ablauf des Visums abholen (Termin zur Passabholung). Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab, es besteht auch die Möglichkeit einer Übersendung an das Büro des Honorarkonsuln in Cuenca und Guayaquil. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erteilen Sie bitte eine formlose Vollmacht und geben sie Ihrer Vertreterin oder Ihrem Vertreter mit. Sollten Sie Ihren Pass nicht fristgerecht abholen, wird dieser dem ECU Aussenministerium zurückgegeben.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Remonstrationsverfahren (Widersprüche)

Ihr Visumantrag wurde abgelehnt.

Möglicherweise sind Sie nach Durchsicht dieser Erläuterungen mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden. Vielleicht haben Sie auch einfach weiterführende Fragen zu den Ablehnungsgründen Ihres persönlichen Visumantrages und/ oder Sie möchten Ablehnungsgründe durch Nachreichung weiterer Unterlagen und Erklärungen ausräumen. In diesen Fällen können Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen die Ablehnung remonstrieren und um erneute Prüfung Ihres Antrages bitten.


Informationen Remonstrationsverfahren

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaberinnen und Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Für eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise kann die Gültigkeit Ihres Visums länger sein als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren/Schengen Visa Complaints“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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