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Schengen-Visa

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Visa für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Das Schengen-Visum berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt in den Staaten, die das Schengener Übereinkommen vollständig anwenden, für höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Zu diesen Staaten gehören: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.

Bitte beachten Sie, dass folgende Länder nicht zum Schengen-Raum gehören: Irland, Großbritannien und Zypern.

Ecuadorianische Staatsangehörige, die Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses sind, benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum.

Ebenso benötigen ecuadorianische Staatsangehörige, die sich im Flughafentransit auf einem Flughafen eines Schengen-Staates befinden, kein Flughafentransitvisum, sofern ihr Aufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert, sie den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und das Flughafenterminal nicht wechseln.

Ein visumfreier Flughafentransit ist nur in einem einzigen Schengen-Staat möglich.

Der Visumantrag ist bei der diplomatischen Vertretung des Landes einzureichen, das das Hauptreiseziel darstellt oder in dem der längste Aufenthalt geplant ist. Nur wenn die Aufenthaltsdauer in zwei Schengen-Staaten gleich lang ist, ist der Visumantrag bei der diplomatischen Vertretung des Landes der ersten Einreise zu stellen. Aus diesem Grund ist die Deutsche Botschaft Quito nur dann für die Erteilung von Schengen-Visa zuständig, wenn Deutschland das Hauptreiseziel der Reise ist.

Darüber hinaus vertritt die Deutsche Botschaft Quito Österreich bei der Erteilung von Schengen-Visa.

Langfristige Mehrfachvisa mit einer Gültigkeitsdauer von einem, zwei oder fünf Jahren werden gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Visakodex für die jeweils vorgesehenen Gültigkeitszeiträume erteilt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen bei der Antragstellung nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Visum keine Garantie für die Einreise in den Schengen-Raum darstellt. Es wird daher empfohlen, während der Reise Nachweise über den Reisezweck, die Finanzierung des Aufenthalts und den Krankenversicherungsschutz mitzuführen.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen (z. B. zum Studium, zur Familienzusammenführung, zur Erwerbstätigkeit oder aus einem anderen Grund) ist ein nationales Visum des jeweiligen Landes zu beantragen.

Für die Beantragung eines Schengen-Visums ist ein Termin erforderlich, der hier gebucht werden muss.

Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller einen eigenen Termin benötigt. Bei Familien muss jedes Familienmitglied einen eigenen Termin buchen.

Der Visumantrag muss grundsätzlich persönlich und frühestens sechs Monate vor Beginn der geplanten Reise gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 bis 15 Arbeitstage.

Sie können ein Visum bei der Deutschen Botschaft Quito beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ecuador haben. Dies ist der Fall, wenn Sie nachweisen können, dass Sie seit mindestens sechs Monaten in Ecuador leben und über einen dauerhaften Aufenthaltstitel für Ecuador verfügen.

Vorbereitung des Visumantrags

Bitte gehen Sie zur Vorbereitung Ihres Visumantrags wie folgt vor:

Wichtig: Wir akzeptieren ausschließlich Anträge im VIDEX-Format. Wir behalten uns das Recht vor, Anträge in einem nicht zulässigen Format nicht anzunehmen.

Wichtig: Jeder Antragsteller muss einen eigenen Termin buchen und seine eigenen Antragsunterlagen einreichen. Familien- oder Gruppentermine werden nicht angeboten. Es ist daher nicht zulässig, dass mehrere Personen einen einzigen Termin nutzen. Personen, die keinen individuell bestätigten Termin haben, können nicht zur Antragstellung eingelassen werden.

Terminplanungssystem der Botschaft

Wichtiger Hinweis

Bitte sehen Sie davon ab, vor der formellen Einreichung Ihres Visumantrags unaufgefordert Unterlagen zu übersenden. Die Botschaft kann vorab zugesandte Unterlagen weder entgegennehmen noch aufbewahren oder sortieren.

Bitte legen Sie die vollständigen Unterlagen in der erforderlichen Reihenfolge direkt bei Ihrem persönlichen Termin vor.

Einreichung des Visumantrags

Zur formellen Antragstellung müssen Sie persönlich zu Ihrem Termin im Konsulat erscheinen. Während des Termins müssen Sie die vollständigen erforderlichen Unterlagen einreichen, die Konsulargebühr entrichten und Fragen zu Ihrer geplanten Reise beantworten.

Die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr sind montags bis freitags nach vorheriger Terminvereinbarung.

Darüber hinaus werden Ihre biometrischen Daten erfasst. Dazu gehören die Abnahme Ihrer Fingerabdrücke sowie die Digitalisierung des für den Antrag eingereichten biometrischen Passfotos.

Während der Bearbeitung

Das Konsulat prüft Ihren Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 10 bis 15 Arbeitstage.

Bitte beachten Sie, dass während dieses Zeitraums grundsätzlich keine Anfragen zum Bearbeitungsstand beantwortet werden. Anschließend werden Auskünfte nur dem Antragsteller selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erteilt.

Rückgabe des Reisepasses

Sobald das Konsulat über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Reisepass innerhalb der am Tag Ihres Interviews mitgeteilten Frist abholen. Grundsätzlich muss der Reisepass persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zusendung des Reisepasses an die Büros der Honorarkonsuln in Cuenca oder Guayaquil zu beantragen.

Sollte keine dieser Möglichkeiten in Anspruch genommen werden können, kann eine andere Person zur Abholung des Reisepasses bevollmächtigt werden. Hierfür ist eine formlose, von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises der abholenden Person vorzulegen.

Wird der Reisepass nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeholt, wird er an das ecuadorianische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und menschliche Mobilität weitergeleitet.

Ein Visumantrag kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Im Falle einer Ablehnung werden Ihnen die entsprechenden Gründe in einem Ablehnungsbescheid mitgeteilt.

Nach Erhalt des Visums ist es wichtig, unverzüglich zu überprüfen, ob alle Angaben und insbesondere die Gültigkeits- und Reisedaten korrekt sind. Die Botschaft übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die erst bei Antritt der Reise festgestellt werden.

Der Antragsteller kann jederzeit einen neuen Antrag stellen, sofern vollständige, schlüssige und überprüfbare Unterlagen vorgelegt werden.

Gute Reise!
Hinweise für Inhaber eines Visums

Wenn alle Angaben auf dem Visumaufkleber korrekt sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach Erhalt Ihres Reisepasses sorgfältig. Sollten Sie einen Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Konsulat.

Der Visumaufkleber enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen.
  • Ihre Reisepassnummer.
  • Ihr Foto.
  • Die Gültigkeitsdauer des Visums, d. h. den Zeitraum, in dem Sie Ihre Reise antreten können.
  • Die Anzahl der genehmigten Aufenthaltstage, d. h. die maximale Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum während der Gültigkeitsdauer des Visums.

Um eine gewisse Flexibilität bei der Reiseplanung zu ermöglichen, kann die Gültigkeitsdauer des Visums länger sein als die Anzahl der genehmigten Aufenthaltstage. Bitte beachten Sie, dass die genehmigte Anzahl der Aufenthaltstage nicht überschritten werden darf.

Wichtig: Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet nicht automatisch ein Recht auf Einreise in den Schengen-Raum. Die endgültige Entscheidung über die Einreise treffen die Grenzkontrollbehörden bei der Einreise.

Bei der Grenzkontrolle können die Behörden von Ihnen verlangen, nachzuweisen, dass Sie die Einreisevoraussetzungen erfüllen und über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt verfügen. Darüber hinaus können sie Angaben zur Dauer und zum Zweck Ihrer Reise verlangen sowie prüfen, ob ein gültiger Reisekrankenversicherungsschutz besteht.

Daher wird empfohlen, während der gesamten Reise Kopien der bei der Visumbeantragung eingereichten Unterlagen mitzuführen, beispielsweise die Einladung nach Deutschland, Unterkunftsnachweise, die Reisekrankenversicherung und weitere relevante Dokumente.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem Schengen-Visumverfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können über das Kontaktformular eine Beschwerde über das Verhalten des konsularischen Personals oder über das Visumantragsverfahren einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular die Option „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren/Schengen Visa Complaints“ aus.

Bitte beachten Sie, dass Beschwerden ausschließlich auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden können. Beschwerden in anderen Sprachen können nicht bearbeitet werden.

Bitte geben Sie im Feld „Betreff“ des Kontaktformulars eine der folgenden beiden Optionen an:

Beschwerde über das Verhalten des konsularischen Personals
Beschwerde über das Visumantragsverfahren

Wir werden Ihre Beschwerde nach Eingang prüfen.

Wichtiger Hinweis: Über das Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Ablehnung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums eingelegt werden.

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