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Nationales Visum - Arbeit in Deutschland

02.09.2026 - Artikel

Erforderliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und zum Verfahren für die Beantragung eines Visums zur Beschäftigung in einem Unternehmen mit Arbeitsvertrag – auch für die Beantragung einer „Blauen Karte“ (Blue Card)

Das Verfahren zur Beantragung eines nationalen Visums zum Zweck Arbeit in Deutschland erfolgt ausschließlich elektronisch. Um Ihr Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag über das Auslandsportal ausfüllen und einreichen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Eventuelle Unklarheiten werden direkt über das Portal mit Ihnen geklärt. Sobald alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie einen Link mit einer Einladung zur Buchung eines persönlichen Termins. Zu diesem Termin müssen Sie Ihren Originalreisepass, die ordnungsgemäß mit Apostille versehenen und übersetzten Originalurkunden sowie zwei Passfotos vorlegen.

Für die Entscheidung über den Visumantrag wird die Botschaft die Stellungnahme der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigen.

Um das Verfahren zu beschleunigen, kann das in Deutschland ansässige Unternehmen vor der Einreichung des Visumantrags durch die betreffende Person die Zustimmung der genannten Stelle einholen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

Checkliste

  • Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
  • Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
  • Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador, sofern zutreffend.
  • Krankenversicherung, die ab dem Einreisedatum in den Schengen-Raum für 90 Tage gültig ist, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung. Dieser Nachweis kann nach der Genehmigung des Visums nachgereicht werden.
  • Lebenslauf auf Deutsch (dieses Dokument kann mit einer einfachen Übersetzung vorgelegt werden)
  • Hochschulabschlüsse oder Abschlüsse einer technischen bzw. beruflichen Ausbildung, mit Apostille und amtlicher Übersetzung ins Deutsche
  • Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland. Um festzustellen, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie sich auf den folgenden Webseiten informieren:
  • Arbeitsvertrag für die Beschäftigung in Deutschland (kann auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden), von beiden Parteien unterschrieben; der Vertrag muss die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und das monatliche Gehalt angeben.
  • Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ der Bundesagentur für Arbeit
  • Visumgebühr (75 Euro), zahlbar in US-Dollar in bar zum jeweiligen Tageswechselkurs bei der Botschaft.

In einigen Fällen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Mindestgehalt (in Euro) -Arbeitsmigration 2026

Kategorie pro Jahr (2026)pro Monat (2026) Anteil Bemessungsgrenze
Blaue Karte, normal
§ 18g Abs. 1 S. 1 AufenthG
50.700,-4.225,-50%
Blaue Karte, Mangelberufe u.a.
§ 18g Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 AufenthG
45.934,203.827,8545,3%
Qualifizierte Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung § 6 Abs. 1 Nr. 2 BeschV45.630,- 3.802,5045%
Altersgrenze 45J. § 18 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. §§ 18a, 18b AufenthG und § 1 Abs. 2 BeschV i.V.m. §§ 6, 22a, 24a und 26 Abs. 2 BeschV55.770,-4.647,5055%
Sportler
§ 22 Nr. 4 BeschV
50.700,-4.225,-50%

Beitragsbemessungsgrenze der allg. Rentenversicherung 2026: 101.400,- / 8.450,- pro Monat

Alle Angaben in diesem Merkblatt entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden, da zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sein können.

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