Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung eines Elternteils mit seinem deutschen Kind (auch im Rahmen der gemeinsamen Ausreise)

03.09.2026 - Artikel

Erforderliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und zum Verfahren für den Antrag auf Familienzusammenführung mit einem deutschen Kind

Das Verfahren zur Beantragung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung in Deutschland erfolgt ausschließlich elektronisch. Um Ihr Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag über das Auslandsportal ausfüllen und einreichen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Eventuelle Unklarheiten werden direkt über das Portal mit Ihnen geklärt. Sobald alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie einen Link mit einer Einladung zur Buchung eines persönlichen Termins. Zu diesem Termin müssen Sie Ihren Originalreisepass, die ordnungsgemäß mit Apostille versehenen und übersetzten Originalurkunden sowie zwei Passfotos vorlegen.

Checkliste Antragsunterlagen

Diese Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung im Auslandsportal hochladen:

  • Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
  • Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
  • Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
  • Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (sofern zutreffend).
  • Eine für 90 Tage ab dem Einreisedatum in den Schengen-Raum gültige Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € ohne Selbstbeteiligung. Der Versicherungsnachweis kann nach Genehmigung des Visums vorgelegt werden.
  • Vollständige Geburtsurkunde des Kindes (Acta de nacimiento íntegra) mit deutscher Übersetzung und Apostille oder deutsche Geburtsurkunde.
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes (Staatsangehörigkeitsausweis) oder eine Kopie des deutschen Reisepasses.
  • Nachweise über das Sorgerecht, sofern zutreffend. Insbesondere ist nachzuweisen, dass der Elternteil, der die Familienzusammenführung mit dem Kind beantragt, das Sorgerecht für das deutsche Kind besitzt. Sind beide Eltern miteinander verheiratet, ist die vollständige Heiratsurkunde mit Apostille und deutscher Übersetzung sowie eine Kopie des deutschen Reisepasses des Ehepartners vorzulegen.
  • Mit Apostille versehene Heiratsurkunde mit entsprechender deutscher Übersetzung.
  • Meldebescheinigung des Kindes in Deutschland oder Nachweis des zukünftigen Wohnsitzes in Deutschland (z. B. ein einfaches, auf Deutsch verfasstes und unterschriebenes Einladungsschreiben sowie ein Identitätsnachweis der einladenden Person und/oder ein Mietvertrag in Deutschland).

Wenn das Kind noch nicht geboren ist, aber mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird – zusätzlich erforderlich:

  • Aktuelle ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins und deutscher Übersetzung.
  • Nachweis über den zukünftigen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes, beispielsweise durch die vollständige Heiratsurkunde der Eltern oder eine wirksame Vaterschaftsanerkennung.

Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Informationsartikels. Die Vorschriften für die Erteilung von Visa ändern sich laufend.

Haftungsausschluss: Diese Informationen wurden sorgfältig geprüft und zusammengestellt. Da Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Unterlagen kurzfristig erfolgen können, kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Aus dieser Zusammenstellung können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

nach oben