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Nationales Visum – Aufenthaltserlaubnis: Ausbildung
Erforderliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und zum Verfahren für die Beantragung eines Visums für eine Ausbildung in Deutschland
Das Verfahren zur Beantragung eines Visums zum Zweck der Ausbildung und Ausbildungsplatzsuche erfolgt ausschließlich elektronisch. Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag über das Auslandsportal ausfüllen und einreichen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
Sollten Unklarheiten bestehen, werden diese direkt über das Portal mit Ihnen geklärt. Sobald alle Unterlagen online überprüft wurden, erhalten Sie einen Link mit einer Einladung zur Vereinbarung eines persönlichen Termins. Bei diesem Termin müssen Sie Ihren Originalpass, die ordnungsgemäß mit Apostille versehenen und übersetzten Originalurkunden sowie zwei Fotos vorlegen.
Checkliste
Diese Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung im Auslandsportal hochladen:
- Digital im Auslandsportal ausgefülltes VIDEX-Formular
- Gültiger Reisepass sowie Kopien früherer Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel (Hinweis: Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.)
- Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador (falls zutreffend).
- Zwei biometrische Passfotos (35 × 45 mm), in Farbe, mit weißem Hintergrund und nicht älter als sechs Monate.
- Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels für Ecuador, sofern zutreffend.
- Krankenversicherung, die ab dem Einreisedatum in den Schengen-Raum für 90 Tage gültig ist, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung. Dieser Nachweis kann nach der Genehmigung des Visums nachgereicht werden.
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsplan
- Zustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Diese muss vom Ausbildungsbetrieb in Deutschland beantragt werden.
- Lebenslauf in deutscher Sprache (eine einfache Übersetzung ist ausreichend).
- Schulabschlusszeugnis oder zuletzt erworbener Bildungsabschluss, durch das Ministerium für Bildung und Kultur beglaubigt und legalisiert sowie mit Apostille versehen, mit deutscher oder englischer Übersetzung.
- Offizieller Nachweis über Deutschkenntnisse (z. B. Goethe-Zertifikat, DSD, ÖSD, telc, TestDaF usw.)
- Zahlung der Visumgebühr (75 Euro) in US-Dollar in bar zum jeweils gültigen Tageskurs bei der Botschaft
Informationen darüber, wie Sie einen Ausbildungsplatz bzw. eine Berufsausbildung in Deutschland finden können, finden Sie auf dem Portal „Make it in Germany“
Alle Angaben in diesem Informationsblatt entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen kann jedoch nicht übernommen werden, da zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sein können.