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Verpflichtungserklärung

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Eine Verpflichtungserklärung kann an der Botschaft Quito ausgestellt werden, unter folgenden Voraussetzungen:

Eine Verpflichtungserklärung kann nur von einer Person abgegeben werden, Voraussetzung ist jedoch, dass diese Person ein Konto in Deutschland unterhält.

In jedem Fall ist die persönliche Vorsprache der verpflichtungsgebenden Person erforderlich.

Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung innerhalb Deutschlands ist die Ausländerbehörde des deutschen Wohnsitzes zuständig.

Für die Ausstellung über die Deutsche Botschaft in Quito sollte eine E-Mail an info@quito.diplo.de mit den unten aufgeführten erforderlichen Dokumenten zur Vorabprüfung geschickt werden. Nach Bestätigung der Vollständigkeit durch die Botschaft kann dann im Terminvergabesystem ein Termin in der Kategorie „Beglaubigung/Konsularische Bescheinigung“ vereinbart werden.

Bitte bringen Sie das Original und eine Kopie der folgenden Unterlagen mit:

  • Reisepass der verpflichtungsgebenden Person
  • Reisepass der begünstigten Person (nur in Kopie)
  • € 29 zu bezahlen am Schalter in US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs
  • Adresse der verpflichtungsgebenden Person in Ecuador
  • Adresse der begünstigten Person in Deutschland (bei vorübergehendem Aufenthalt Wohnadresse in Ecuador und Adresse der temporären Unterkunft in Deutschland)
  • Arbeitsbescheinigung der verpflichtungsgebenden Person (bei Firmeninhaberinnen oder Firmeninhabern: Ernennung zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer oder zur Präsidentin oder zum Präsidenten, Liste der Aktieninhaberinnen oder Aktieninhaber bzw. der prozentualen Firmenbeteiligung)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate Giro- und/oder Sparkonto
  • Kontoauszüge der Kreditkarten der letzten drei Monate
  • Sonstige Nachweise über Ersparnisse, wie z.B. Festgeldanlagen
  • Nachweise über Immobilienbesitz anhand der Bezahlungsbescheinigungen der Grundsteuer

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