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Nationales Visum - Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung von Minderjährigen zu ihrem Personensorgeberechtigten

Artikel

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Erläuterungen im Artikel Checkliste allgemein für alle Nationalen Visa.

Die persönliche Vorsprache jeder Antragstellerin/ jedes Antragstellers ist erforderlich.

Bei minderjährigen Antragstellerinnen oder Antragstellern bis 16 Jahre muss die/der Sorgeberechtige bzw. eine bevollmächtigte Person und die Antragstellerin/ der Antragsteller vorsprechen und den Visumantrag unterschreiben.

Die Botschaft behält sich zur Prüfung im Einzelfall vor, weitere Unterlagen
nachzufordern.

Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden

Checkliste Antragsunterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Erklärung über Falschangaben ausgefüllt und unterschrieben (zweifach), entweder online über VIDEX.
  • zwei Farbfotos nicht älter als sechs Monate, weißer Hintergrund
  • Reisepass (min. noch sechs Monate gültig ab Reiseantritt),
  • bisherige Reisepässe
  • Nachweis über alleiniges Sorgerecht:
    • Apostillierte Geburtsurkunde des Minderjährigen mit Übersetzung
    • gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss (ggf. Scheidungsurteil der Eltern mit Sorgerechtsentscheidung) apostilliert und mit Übersetzung ins Deutsche, sofern das alleinige Sorgerecht nicht aus der Geburtsurkunde hervorgeht
  • Nachweis über Sprachkenntnisse gem. Sprachzertifikat C1 bei Kindern ab dem 16. Lebensjahr
  • Kopien der Aufenthaltserlaubnis und des Reisepasses des in Deutschland lebenden Elternteils
  • notarielle Vollmacht des Sorgeberechtigten, sofern er zur Antragstellung nicht persönlich erscheint
  • Gebühr in US-Dollar zum jeweiligen Kurs der Botschaft zu entrichten
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