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Erbscheine
Ausschlagung einer Erbschaft, © Colourbox
Deutsche Erbscheine können, wenn keine Erben in Deutschland leben, über die Botschaft nach Terminvereinbarung beim zuständigen deutschen Nachlassgericht beantragt werden.
Deutsche Erbscheine können, wenn keine Erben in Deutschland leben, über die Botschaft nach Terminvereinbarung beim zuständigen deutschen Nachlassgericht beantragt werden.
Der Erbscheinsantrag ist gebührenpflichtig; die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem Wert des Gesamterbes bzw. des in Deutschland befindlichen Nachlasses.
Zur Vorbereitung des Erbscheinsantrags muss der nachfolgende Fragebogen ausgefüllt werden. Im Anschluss daran kann die Botschaft über dem Nachlassgericht vorzulegende Urkunden informieren.