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Pässe und Ausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung von deutschen Pässen und Personalausweisen sowie Personenstandsangelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung durch das elektronische Terminvergabesystem erforderlich.
Öffnungszeiten, telefonische Sprechstunde und Hinweise auf Termine
Reisepässe
Ein deutscher Reisepass kann ausgestellt werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit der Passbewerberin oder des Passbewerbers zweifelsfrei festgestellt werden kann. Allerdings ist ein deutscher Pass kein ausreichendes Beweismittel für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Eventuell müssen Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorgelegt werden, wie z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Adoptionsbeschluss. Insbesondere bei Erwachsenen, die erstmals einen deutschen Pass beantragen und deren deutsche Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei von der Botschaft festgestellt werden kann, wird die Botschaft ggfs. vor Passausstellung auf Durchführung eines Staatsangehörigkeitsfeststellungverfahrens durch das Bundesverwaltungsamt verweisen müssen.
Informationen zur Passbeantragung
Passbeantragung über die Honorarkonsuln in Guayaquil oder Cuenca
Ausweisverlust
Bei Passverlust durch Diebstahl oder aus sonstigen Gründen lesen Sie bitte vorab hier, wie Sie vorgehen sollen.
Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Seit Januar 2013 bietet die Deutsche Botschaft Quito die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass auch Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der Botschaft Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können aber auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder Ihre persönliche PIN ändern.
Beantragung Personalausweis für Erwachsene an der Botschaft Quito
Beantragung Personalausweis für Minderjährige an der Botschaft Quito
Wohnortänderung
Falls Sie in Deutschland nicht mehr gemeldet sind und Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Ecuador verlegt haben, sollten Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass oder auf Ihrem Personalausweis ändern lassen. Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis im Original
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
- Adressnachweis für Ecuador (zB Stromrechnung, Cedula, Mietvertrag)
- Antrag auf Änderung des Wohnortes
Sprechen Sie bitte mit den oben erwähnten Dokumenten während der Öffnungszeiten bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung vor. In Quito ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Wohnortänderung im Reisepass ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass im Ausland nicht die ausländische Adresse auf dem Personalausweis eingetragen wird. Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, wird Ihre deutsche Adresse abgeändert auf „Keine Hauptwohnung in Deutschland“.